Anklagezulassung unwirksam? Gil Ofarims Anwälte werfen Richter Befangenheit vor
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Gil Ofarim bei einem Fotoshooting am Set der RTL-Soap „Alles was zählt“ (Archivbild).
© Quelle: imago/Future Image
Leipzig/Berlin/München. Vor Beginn des Prozesses gegen den Musiker Gil Ofarim in Leipzig hat die Verteidigung erneut schwere Vorwürfe gegen das Landgericht erhoben. Konkret richten sich diese gegen den Vorsitzenden Richter, der nach Ansicht der Verteidiger gar keine Anklage hätte erheben dürfen.
„Wie sich jetzt herausgestellt hat, durfte der Vorsitzende Richter zu dem Zeitpunkt, als er über die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen unseren Mandanten entschieden hat, aus gesetzlichen Gründen nicht an der Entscheidung über die Zulassung der Anklage mitwirken“, heißt es in einer am Montag veröffentlichten Stellungnahme, über die die „Leipziger Volkszeitung“ (LVZ) berichtet. Das Hauptverfahren müsse als nicht eröffnet angesehen werden.
Die vierköpfige Verteidigung aus München und Berlin wirft dem Richter Befangenheit vor. Sie hatte ihn laut eigenen Angaben abgelehnt und ein entsprechendes Gesuch gegen ihn eingereicht, weil dieser in einem Gespräch Zweifel an Antisemitismus in einem hochklassigen Hotel geäußert habe. „Mit dieser Aussage hat der Vorsitzende Richter aus objektiver Sicht bereits vor Prozessbeginn eine voreingenommene Meinung gebildet“, so die Ofarim-Anwälte.
Bereits vergangene Woche hatten die Verteidiger Vorwürfe gegen die Leipziger Justiz erhoben. Es solle ein öffentlichkeitswirksamer Schauprozess durchgeführt werden, teilten Ofarims Anwälte Alexander Stevens aus München und Markus Hennig aus Berlin am Donnerstag mit.
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Bully Herbig: „Haben die Fakten so sehr verdreht, bis am Ende wieder alles stimmt“
Der Regisseur schiebt seinen Kopf mal von oben rechts und mal von oben links ins Zoom-Bild. Noch ist Zeit für Albernheiten: „Ich kann schweben“, sagt Michael Herbig. Aber dann spricht er mit Stefan Stosch (fast) durchweg ernst über Hochstapler wie Claas Relotius, Medien und seine kluge Großmutter.
Der 40-jährige Ofarim kommt wegen des Vorwurfs der falschen Verdächtigung und Verleumdung vor Gericht, nachdem er vor einem Jahr in einem viralen Video geschildert hatte, dass ein Hotelmitarbeiter ihn aufgefordert habe, seine Kette mit Davidstern abzunehmen, damit er einchecken könne. Nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft Leipzig hat sich der Vorfall aber so nicht zugetragen. Der betroffene Mitarbeiter hatte Anzeige erstattet. Er tritt im Prozess laut Gericht als Nebenkläger auf.
RND/jst mit Agenturmaterial