Keine Berufung gegen Urteil: Boris Becker akzeptiert Haftstrafe
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Boris Becker kommt zum Southwark Crown Court (Archivfoto).
© Quelle: Frank Augstein/AP/dpa
Ex-Tennisstar Boris Becker geht gegen seine Verurteilung zu einer zweieinhalbjährigen Haftstrafe nicht in Berufung. „Unser Mandant hat sich entschieden, gegen das ihn betreffende Strafurteil des Southwark Crown Court keine Rechtsmittel einzulegen“, heißt es in einer Mitteilung seines Anwalts Christian-Oliver Moser, aus der verschiedene Medien zitieren. „Unser Mandant akzeptiert sowohl das Urteil der Jury als auch das vom Gericht festgesetzte Strafmaß.“
Anwalt Moser betonte: „Der wesentliche Grund der Verurteilung unseres Mandanten liegt in dem Umstand begründet, dass er nach Insolvenzeröffnung über ein Geschäftskonto private Zahlungen veranlasst hat. Die Zahlungen erfolgten unter anderem zugunsten seiner Kinder und Angehörigen sowie für offene Arztrechnungen und Beratungskosten.“ Vor der Eröffnung der Privatinsolvenz habe Becker nichts Falsches oder Illegales getan, hieß es.
Becker wurde Ende April in London zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Er hatte seinen Insolvenzverwaltern Vermögenswerte in Millionenhöhe verschwiegen. In der vergangenen Woche war Becker nach gut drei Wochen Haft vom Londoner Gefängnis Wandsworth in ein Gefängnis mit einer niedrigeren Sicherheitsstufe verlegt worden. Der 54-Jährige sitzt jetzt im Huntercombe-Gefängnis in Nuffield, rund 70 Kilometer westlich von London, ein.
RND/seb/dpa
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