Antisemitismus­vorwürfe gegen Leipziger Hotel: Straf­verfahren gegen Gil Ofarim nicht ausgeschlossen?

Der Sänger Gil Ofarim hat Anzeige gegen einen Mitarbeiter eines Leipziger Hotels erstattet.

Der Sänger Gil Ofarim hat Anzeige gegen einen Mitarbeiter eines Leipziger Hotels erstattet.

Die Polizei ermittelt wegen der Antisemitismus­vorwürfe des Sängers Gil Ofarim gegen das Leipziger Westin-Hotel. Währenddessen kommen immer wieder Zweifel an der Version des Künstlers auf. Kürzlich veröffentlichte Überwachungs­aufnahmen einer Hotel­kamera hatten den Sänger etwa ohne den, angeblich offen getragenen, Davidstern gezeigt.

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Im Fall Ofarim steht Aussage gegen Aussage

Laut Informationen der „Leipziger Volkszeitung“ (LVZ) werde derzeit die Glaubwürdigkeit verschiedener Zeugen und Zeuginnen überprüft. Derweil stehe die Aussage Ofarims gegen die Aussagen mehrerer Zeugen und Zeuginnen, die die Szenerie am Check-in des Hotels anders schildern. Demnach sei Ofarim hauptsächlich wegen der langen Wartezeit und der Bevorzugung anderer Gäste aufgebracht gewesen.

Ofarim bleibt bei seiner Darstellung, dass er den Stern auf jeden Fall getragen habe, er sei aber nicht sicher, ob der Stern in dem Moment auch sichtbar war. Dies habe er auch gegenüber der Polizei so erklärt.

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Weitere Ermittlungen gegen Ofarim nicht ausgeschlossen

Es sei daher notwendig, die Glaubwürdigkeit der Zeugen und Zeuginnen hinsichtlich verschiedener Kriterien zu überprüfen, so die ermittelnden Behörden laut „LVZ“. Ofarims Schilderungen des Vorfalls – wie etwa in seinem Instagram-Video, bei der Polizei oder in zahlreichen TV-Auftritten – würden diesbezüglich Fragen aufwerfen. Mal sei es um die Davidstern­kette gegangen, ein anderes Mal gerade nicht um diese, sondern um „Größeres“.

Sollten Polizei und Staatsanwaltschaft keine Erkenntnisse erlangen, die Ofarims Aussage bestätigen, könnten laut „LVZ“ auch weitere Ermittlungen von Amts erfolgen.

Der beteiligte Mitarbeiter des Hotels hatte Gil Ofarim wegen Verleumdung angezeigt. Der Sänger hatte daraufhin mit einer Anzeige wegen „aller in Betracht kommender Straftaten“ in Bezug auf die Antisemitismus­vorwürfe sowie eine Anzeige wegen des Tatvorwurfs der falschen Verdächtigung erstattet.

Dieser Artikel wurde am 21.12.2021 aktualisiert.

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RND/al

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