Wohngeldreform und Heizkostenzuschuss: Wer profitiert von den neuen Maßnahmen der Ampel?
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Personen, die Wohngeld beziehen, sollen durch das dritte Entlastungspaket der Bundesregierung erneut einen Heizkostenzuschuss beziehen.
© Quelle: dpa
Seit Sonntag ist es bekannt: das dritte Entlastungspaket der Bundesregierung, mit dem Bürgerinnen und Bürger angesichts rapide steigender Energiepreise unterstützt werden sollen. Dabei haben sich die Verhandler der Ampelparteien auch auf eine Erweiterung des Wohngeldanspruches sowie auf einen erneuten Heizkostenzuschuss geeinigt.
Bereits im Februar wurde ein erster Heizkostenzuschuss für diejenigen Personen beschlossen, die in der Heizperiode 2021/2022 Wohngeld bezogen haben. Nach einer Verdopplung der ursprünglich geplanten Zahlung standen Personen, die in dem genannten Zeitraum allein lebten, 270 Euro zu. Dieses Mal geht die Bundesregierung die Entlastung von Geringverdienenden auf einer breiteren Skala an. Wie das funktioniert, lesen Sie hier.
Ampeleinigung: Drittes Entlastungspaket umfasst mehr als 65 Milliarden Euro
Um Haushalte bei den Strompreisen zu entlasten, soll unter anderem eine Strompreisbremse eingeführt werden.
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Was ändert sich mit der Wohngeldreform?
Bereits Mitte August ließ Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) zwei Kernpunkte der geplanten Reform durchblicken: Der Kreis der Beziehenden soll erweitert und die Beiträge für das Wohngeld sollen erhöht werden. So könnten nach der Reform insbesondere Studierende sowie Rentnerinnen und Rentner profitieren. Und auch Immobilienbesitzende würden in der Reform berücksichtigt, sofern sie in ihrer eigenen Wohnung leben und Energiekosten nicht selbst stemmen können.
Grundsätzlich soll das Wohngeld zum 1. Januar 2023 neu aufgestellt werden, teilte der Ampel-Koalitionsausschuss nun am Wochenende mit. Durch die Reform bekommen deutlich mehr Personen Anspruch auf die staatliche Unterstützung. Insgesamt zwei Millionen Menschen sollen dann in Deutschland Wohngeld beziehen können, zuvor hatten gut 700.000 Personen Anspruch.
Daneben gibt es eine weitere Neuerung beim Wohngeld: „Es wird eine dauerhafte Klimakomponente und eine dauerhafte Heizkostenkomponente enthalten, um die steigenden Energiepreise stärker abzufedern“, schreibt die Bundesregierung in ihrem Papier zum dritten Entlastungspaket. Weitere Details zu der Reform lässt die Ampelkoalition derzeit noch missen.
Wer bekommt die einmalige Unterstützung zu den Heizkosten?
Anspruch auf den Heizkostenzuschuss II haben wiederum Menschen, die bereits Wohngeld beziehen. Sie sollen für die Monate September bis Dezember 2021 mit dem einmaligen Zuschuss entlastet werden. Danach greift dann die geplante Wohngeldreform, in der eine „dauerhafte Heizkostenkomponente“ enthalten sein soll.
Wie hoch ist der Heizkostenzuschuss?
Der Heizkostenzuschuss II beträgt einmalig 415 Euro für einen Ein-Personen-Haushalt. Ein Haushalt mit zwei Personen bekommt 540 Euro ausgezahlt, für jede weitere Person veranschlagt die Bundesregierung zusätzliche 100 Euro.
Wann wird der Heizkostenzuschuss II ausgezahlt?
„Die anspruchsberechtigten Bürgerinnen und Bürger benötigen das Wohngeld angesichts der stark gestiegenen Preise schnell“, schreibt die Bundesregierung. Sie weist darauf hin, dass bereits jetzt viele Kommunen eine hohe Anzahl an Anträgen abzuarbeiten hätten, „sodass die Reform zügig umgesetzt und alle Möglichkeiten der Beschleunigung von Durchführungswegen bei der Antragstellung ausgeschöpft werden sollen“. Explizit nennt die Ampel dabei die Möglichkeit „unbürokratischer Abschlagszahlungen“.
RND/sic/dpa