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„Wir sind geboostert“: Jugendliche skandieren gegen „Querdenker“ in München

Protest gegen die Corona-Politik in München (Archivbild).

Protest gegen die Corona-Politik in München (Archivbild).

Mehrere Hundert Menschen haben am Mittwochabend in München bei Protesten der sogenannten „Querdenken“-Bewegung teilgenommen, nachdem das Verwaltungsgericht München dem Eilantrag eines Bürgers gegen das Verbot nicht angemeldeter Corona-Proteste stattgegeben hatte. Für Aufmerksamkeit im Netz sorgt nun eine Gruppe Jugendliche, die mit ihrer Reaktion vor Ort deutlich zeigte, was sie von den Protesten hält.

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Als die jungen Menschen auf die Demonstrierenden treffen, beginnen sie spontan „Wir sind geboostert“ zu skandieren und im Takt zu klatschen. Gefilmt werden sie dabei von dem Ulmer Anwalt Markus Haintz, der immer wieder bei „Querdenken“-Veranstaltungen in Erscheinung tritt und diese auch mit Videostreams begleitet.

Auf Twitter sammeln sich unter dem Hashtag #WirSindGeboostert allerlei Verschwörungsmythen, aber auch viel Lob für die Jugendlichen.

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In einem weiteren Videoausschnitt auf Twitter ist zu hören, wie Haintz aufgeregt mit einem jungen Mann diskutiert, weil dieser ihn nach seiner Aussage beleidigt habe. Dabei droht er mit einer Anzeige. Seine Reaktion sorgt unter dem Hashtag #HaintzIstEinWixer auch für Spott.

In der Münchner Fußgängerzone zwischen Marienplatz und Stachus protestierten am Mittwochabend annähernd Tausend Menschen mit einem nicht angemeldeten Protestzug gegen die Corona-Politik. Sie dürften der „Querdenker“-Szene zuzuordnen sein, sagte ein Polizeisprecher. Zunächst gab es demnach keine Störungen. Außerdem demonstrierten zwei kleine, vorab angemeldete Gruppen pro und kontra Corona-Maßnahmen.

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Mittlerweile hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof das Verbot von Corona-Protesten in München durch die Stadt bestätigt – und damit den Beschluss des Verwaltungsgerichts wieder geändert. Mit einer Allgemeinverfügung hatte die Stadt auch für den 19. Januar die Veranstaltung von Versammlungen in Zusammenhang mit Protesten gegen Corona-Maßnahmen und die Teilnahme an solchen Versammlungen untersagt, wenn diese nicht rechtzeitig vorab den Behörden angezeigt werden.

RND/ar/dpa

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