Wie läuft es mit den Freiheiten für Geimpfte und Genesene?
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Vollständig Geimpfte und Genesene müssen sich vor dem Einkaufen im Geschäft nicht auf das Coronavirus testen lassen.
© Quelle: imago images/Michael Gstettenbauer
Berlin. Vollständig Geimpfte und Genesene haben spätestens seit dem Wochenende wieder einige ihrer Grundrechte zurückbekommen. Sie dürfen ohne negativen Test zum Friseur oder ins Geschäft gehen und sind von den geltenden Kontakt- sowie Ausgangssperren befreit.
Bevor vollständig Geimpfte oder Genesene einen Friseursalon betreten dürfen, müssen sie „die entsprechenden Unterlagen“ vorzeigen, sagt Harald Esser, Präsident des Zentralverbands des Deutschen Friseurhandwerks, dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND).
Keine Probleme beim Überprüfen der Daten
Das sind der Impfpass oder ein positiver PCR-Labortest, der mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate alt ist. Etwas anderes gebe es momentan nicht, erklärt Esser. Als geimpft gelten Menschen, die den vollen Schutz erreicht haben – in der Regel also nach der zweiten Spritze und anschließend zwei Wochen Wartezeit.
Probleme beim Überprüfen der Daten habe es noch nicht gegeben, sagt Esser. „Bisher hatten wir keine Schwierigkeiten, dass jemand ohne Impfpass oder Nachweis da war.“ Die Gefahr von gefälschten Impfpässen ist zwar bekannt, aber „dramatisieren möchte ich das Problem nicht“.
Ähnlich wie beim Friseurbesuch läuft es beim Einkaufen: Der Handelsverband Deutschland setzt sich daher für einen „möglichst einfachen Impfnachweis“ ein, erklärte ein Sprecher. „Dieser könnte beispielsweise in bereits bestehende Apps integriert werden, um den Papierkram an den Ladentüren zu verringern.“ Doch es müsse auch weiterhin für Kundinnen und Kunden ohne Smartphone eine Papierlösung geben.
Mehr Freiheiten für negativ Getestete
Der Deutsche Städtetag fordert Klarheit vom Bund, wie Geimpfte und Genese ihre Nachweise führen sollen: Friseure, Gastronomen und auch Ordnungskräfte sollten einfach erkennen können, „wenn Personen einen vollständigen Impfschutz haben oder genesen sind“, sagt Burkhard Jung, Präsident des Deutschen Städtetages und Oberbürgermeister von Leipzig.
„Wir haben dem Bundesgesundheitsministerium und den Landesgesundheitsministern vorgeschlagen, in das gelbe Impfbüchlein auch den positiven PCR-Test einzutragen, bis eine entsprechende App kommt.“
Dass vollständig Geimpfte und Genesene wieder ihre Freiheitsrechte genießen können, findet Jung richtig. Und er geht sogar noch einen Schritt weiter: „Wir empfehlen, dass über die bisherigen Regelungen des Bundes hinaus es auch tagesaktuell Getesteten ermöglicht werden sollte, sich wieder mit Freunden zu treffen und bei schönem Wetter gemeinsam einen Kaffee zu trinken.“
Öffnungen unabhängig von Inzidenzen
Zudem sollte es weitere verantwortbare Öffnungsschritte geben. „Ich denke da besonders an Außengastronomie mit guten Abstands- und Hygienekonzepten“, erklärt Jung. Dort könnten dann Geimpfte, Genesene und tagesaktuell Getestete zusammensitzen. „Das wird sicher noch nicht überall gehen, aber hoffentlich in Teilen unseres Landes.“
In Bayern ist die Außengastronomie in einigen Landkreisen und kreisfreien Städten seit Montag schon wieder geöffnet. Bei Inzidenzen zwischen 50 und 100 darf sich dort aktuell ein Haushalt ungetestet oder zwei Hausstände mit tagesaktuellem negativen Ergebnis an einen Tisch setzen.
Für Geimpfte und Genesene gilt das nicht: Sie dürfen sich „überall dazusetzen“, sagt der Landesgeschäftsführer des Branchenverbands Dehoga, Thomas Geppert. Für die Zukunft wünscht er sich Öffnungen unabhängig von Inzidenzen. Dafür gebe es doch schließlich die neuen Regeln.