Wie eine Parteienrechtlerin die Verschiebung des CDU-Parteitags sieht
:format(webp)/cloudfront-eu-central-1.images.arcpublishing.com/madsack/2JZFKNP4XNECHO4Z66PUJU2XC4.jpg)
Die Düsseldorfer Parteienrechtlerin Sophie Schönberger hält die Verschiebung des CDU-Parteitags für problematisch.
© Quelle: Jochen Müller/HHU
Berlin. Wegen der steigenden Corona-Infektionszahlen hat die CDU ihren für den 4. Dezember geplanten Parteitag verschoben, auf dem ein neuer Parteichef gewählt werden sollte. Einer der Kandidaten, Friedrich Merz, will sich damit nicht abfinden. Er wirft den knapp 50-köpfigen Führungsgremien der CDU, die ihren Beschluss einstimmig gefasst hatten, vor, seinen Aufstieg verhindern zu wollen und warnt vor Handlungsunfähigkeit der Partei. Die Düsseldorfer Parteienrechtlerin Sophie Schönberger bewertet die Lage aus rechtlicher Sicht.
Frau Schönberger, wie bewerten Sie die Verschiebung des CDU-Parteitags?
Die Verschiebung ist problematisch. Schon seit Februar besteht in der Parteiführung ein Provisorium, das jetzt fortgesetzt wird. Und aus demokratietheoretischen Gründen verlangt das Parteiengesetz, dass Parteispitzen alle zwei Jahre gewählt werden. Das ist hier nicht der Fall.
Vor wenigen Wochen wurde das Parteiengesetz geändert, um Abhilfe zu schaffen. Was lässt sich damit anfangen?
Die Gesetzesänderung hat die Probleme nicht gelöst. Sie ist handwerklich sehr schlecht gemacht. Die Absicht ist zwar klar: Der Gesetzgeber wollte, dass man die Wahl einer Parteiführung verschieben kann oder dass man sie in einen Parteitag im Onlineformat durchführen kann und die Wahl dann als Briefwahl. Aber was dann aufgeschrieben wurde, ist nicht ganz so klar. Ein Parteitag im Onlineformat ist zwar möglich. Aber die Regelung im Parteiengesetz, dass spätestens im zweiten Jahr gewählt werden muss, ist unberührt geblieben. Wenn man also nach dem Buchstaben des Gesetzes geht, kann die CDU den Parteitag nicht verschieben, ohne rechtswidrig zu handeln.
Was würde das bedeuten?
Was wäre die rechtlich sauberste Variante?
Ein Onlineparteitag mit Briefwahl ist das, was das Gesetz rechtlich zweifelsfrei vorsieht.
Eine Briefwahl dauert vermutlich sehr lange, weil nicht nur der Parteivorsitzende gewählt werden muss, sondern auch Stellvertreter und Vorstand. Für alles muss es getrennte Wahlgänge geben. Ist das praktikabel und zumutbar?
Praktikabel ist das, wenn man sich hinreichend anstrengt. Es ist zwar sehr aufwendig. Aber da bin ich gnadenlos. Es war absehbar, dass das Infektionsgeschehen zum Ende des Jahres nicht besser wird und ein Parteitag mit 1001 Delegierten ein Problem werden könnte. Die CDU hat sich sehenden Auges in diese Lage begeben. Sie hat darauf verzichtet, im Sommer eine Versammlung zum Beispiel in einem Stadion durchzuführen. Und die Fraktion hat es nicht hinbekommen, das Gesetz richtig zu formulieren. Es gab einen Änderungsantrag der Grünen, der das Formulierungsproblem gelöst hätte. Den hat die GroKo-Mehrheit abgeschmettert.
Hielten Sie auch einen Präsenzparteitag noch für machbar? Da stehen ja der Schutz des Lebens gegen Parteienrechte.
Die Infektionszahlen sind hoch, und es ist demnächst Winter. Da halte ich einen Präsenzparteitag für schwierig.
Diskutiert wurde auch ein dezentraler Parteitag, bei dem die Delegierten auf mehrere Orte aufgesplittet würden und dort ihren Wahlzettel in eine Urne werfen.
Technisch gesehen wäre das eine Briefwahl. Man würde sie leichter administrieren können als eine reine Briefwahl von zu Hause aus. Es wäre wahrscheinlich die rechtlich sicherste und praktikabelste Lösung. Aber es ist auch eine sehr teure und aufwendige Lösung, wenn man überall die Hygieneregeln einhalten will.
Wenn es bei der Verschiebung bleibt, bleibt Annegret Kramp-Karrenbauer erst mal kommissarische Parteivorsitzende. Ist sie dann überhaupt noch handlungsfähig?
Dass eine Parteivorsitzende kommissarisch im Amt bleiben kann, ist geregelt. Die Amtszeit verlängert sich einfach. Die Person hat alle Befugnisse, die sie vorher auch hatte. Das gilt auch für die ebenfalls betroffenen Gremien oder für Parteitagsdelegierte. Das Problem ist eben nur: Laut Gesetz muss man weiterhin alle zwei Jahre wählen.
Wäre ein Mitgliederentscheid über den Parteivorsitz eine Lösung?
Es ist parteienrechtlich nicht zulässig, per Mitgliederentscheid über den Parteivorsitz zu entscheiden. Das muss ein Parteitag tun. Die SPD hat deswegen 2019 den Umweg genommen, den Mitgliederentscheid als Empfehlung für den Parteitag zu betrachten. Es ist aber problematisch, auf diese Weise dem Parteitag seine Entscheidungsbefugnis wegzunehmen. Wenn man das anders haben will, müsste man das Gesetz ändern.