Welche Hürden die medizinische Versorgung von Ukraine-Geflüchteten erschweren
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Die elektronische Gesundheitskarte für Geflüchtete gibt es bislang nur in neun von 16 Bundesländern.
© Quelle: Maja Hitij / dpa
Berlin. Die medizinische Versorgung der Geflüchteten aus der Ukraine ist in Deutschland noch nicht einheitlich geregelt. Klar ist: Sie haben in der gesamten Bundesrepublik Anspruch auf eine kostenlose Behandlung. Bislang haben neun der 16 Bundesländer mit den gesetzlichen Krankenkassen vereinbart, dass die Geflüchteten dafür eine elektronische Gesundheitskarte erhalten.
Behandlungsschein vom Sozialamt
Sieben Bundesländer hinken indes hinterher: Bayern, Baden-Württemberg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern, Hessen und das Saarland. Dort müssen Geflüchtete einen Behandlungsschein vorlegen, ausgestellt vom zuständigen Sozialamt. Bei Ärztinnen und Beamten führt das zu einem bürokratischen Mehraufwand. Der Präsident der Bundesärztekammer, Klaus Reinhardt, sprach im Interview mit dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) von einem „föderalen Fleckenteppich“.
Doch warum wird keine elektronische Gesundheitskarte ausgestellt? Das Gesundheitsministerium in Hessen etwa verweist in dieser Frage auf den Status quo: Aktuell erfolge die medizinische Versorgung von Geflüchteten aus der Ukraine auf Basis von Behandlungsscheinen, ab dem 1. Juni sollen Geflüchtete aus der Ukraine Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II erhalten. Damit ist auch die medizinische Versorgung geregelt. Die Erklärung des Ministeriums in Baden-Württemberg ist identisch. Das Verfahren mit Behandlungsscheinen sei den beteiligten Akteuren bekannt, weshalb das Land auf eine Übergangslösung bis zum 1. Juni verzichte.
Die Krankenhäuser dürfen nicht in die Situation kommen, dass sie sich zwischen Corona-Pandemie, Personalausfällen und vermehrter Versorgung von Geflüchteten in Abrechnungsbürokratie begeben müssen.
Gerald Gaß
„Zettelwirtschaft braucht gerade niemand“
Aus ärztlicher Sicht scheint jedoch eine einheitliche Lösung vor dem 1. Juni erstrebenswert. „Versichertenkarten für ukrainische Geflüchtete „wünschen wir uns schnell und bundesweit, da es die Verwaltungsarbeit im Krankenhaus spürbar erleichtert“, sagt Gerald Gaß, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), dem RND.
Besonders, wenn die Patienten noch nicht registriert sind oder ein Schutzgesuch geäußert haben, nimmt der bürokratische Aufwand zu. Dann müsse der Status und die Anspruchsberechtigung im Krankenhaus geklärt werden, fügt Gaß hinzu. „Die Krankenhäuser dürfen nicht in die Situation kommen, dass sie sich zwischen Corona-Pandemie, Personalausfällen und vermehrter Versorgung von Geflüchteten in Abrechnungsbürokratie begeben müssen.“
Auch für Ulrich Weigeldt, Vorsitzender des Deutschen Hausärzteverbandes, ist der Behandlungsschein keine dauerhafte Lösung. „Die Daten vom Behandlungsschein müssen händisch in die IT-Systeme eingegeben werden. Diese Zettelwirtschaft braucht gerade in der aktuellen Situation wirklich niemand“, sagt Weigeldt dem RND und plädiert für eine schnelle, bundesweite Einführung der Gesundheitskarte.