Das ändert sich im Juni für Verbraucherinnen und Verbraucher
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Ein frisch an einem Automaten der Deutschen Bahn erworbenes 9-Euro-Ticket, aufgenommen im Frankfurter Hauptbahnhof.
© Quelle: Frank Rumpenhorst/dpa
Für nur 9 Euro quer durch Deutschland: Ab Juni wird das mit dem vergünstigten Ticket im öffentlichen Personennahverkehr möglich. Doch das Ticket hat seine Tücken. Zudem erwarten Verbraucherinnen und Verbraucher weitere Entlastungen, etwa beim Tanken und bei den Heizkosten. Und für Reisen in Pandemiezeiten werden die Regelungen gelockert. Welche Neuerungen der Juni bringt:
Ab 1. Juni: 9-Euro-Ticket
Die Debatte um das 9-Euro-Ticket für den öffentlichen Personennahverkehr wurde lange und leidenschaftlich geführt – doch zum 1. Juni kommt das vergünstigte Angebot als Entlastung für Verbraucherinnen und Verbraucher angesichts gestiegener Energiekosten. Am vergangenen Freitag stimmte der Bundesrat dem Vorhaben der Bundesregierung zu, schon am Tag zuvor wurde der Entwurf durch den Bundestag verabschiedet.
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© Quelle: dpa
Mit dem Ticket können die Busse und Bahnen kommunaler Verkehrsbetriebe sowie die Regionalzüge der Deutschen Bahn bundesweit genutzt werden. Die Fahrscheine sind bis einschließlich August für jeweils einen Kalendermonat für 9 Euro bei den kommunalen Betrieben oder der Deutschen Bahn zu erwerben.
Aber Achtung: Nicht alle Regionalzüge der Deutschen Bahn sind tatsächlich mit dem vergünstigten Ticket nutzbar. Das Unternehmen betreibt die Regionalbahnen durch zwei verschiedene Gesellschaften, DB Regio und DB Fernverkehr. Die Züge letzterer Bahn-Tochter sind mit dem 9-Euro-Ticket nicht nutzbar. Auch Fernzüge wie Eurocity, IC oder ICE sowie Fernbusse sind in dem neuen Ticket nicht enthalten.
Ab 1. Juni: Tankrabatt
Ebenfalls als Teil des Entlastungspakets der Bundesregierung wird zum 1. Juni der Tankrabatt kommen. Der Preisanstieg beim Rohöl im Zuge des Kriegs in der Ukraine hat die Preise für Benzin und Diesel in den vergangenen Monaten auf ein Rekordhoch getrieben. Der ADAC rechnet damit, dass Benzin ab dem Beginn des Entlastungspakets am 1. Juni rund 30 Cent günstiger werden könnte. Bei Diesel wird eine Ersparnis von etwa 14 Cent erwartet. Zudem muss auf den entfallenen Teil der Energiesteuer auch keine Mehrwertsteuer mehr gezahlt werden – damit geht die Steuerbelastung zusätzlich zurück. Auch diese Maßnahme ist bis Ende August befristet.
Unterdessen erwarten Tankstellen einen enormen Kundenandrang auf die Zapfsäulen für Anfang Juni. Engpässe könnten die Folge sein: „Eine hohe Nachfrage der Autofahrer wird auf ein niedriges Angebot stoßen“, warnte der Vorsitzende des Bundesverbands Freier Tankstellen, Duraid El Obeid, in der „Rheinischen Post“.
Ab 1. Juni: Heizkostenzuschuss
Geringverdienende haben zudem ab 1. Juni Anspruch auf einen einmaligen Heizkostenzuschuss. Unterstützung soll es für Wohngeldbeziehende, für Studierende mit Bafög, Beziehende von Aufstiegs-Bafög und Berufsausbildungsbeihilfe geben. Wohngeldbeziehende, die allein leben, bekommen 270 Euro, Zwei-Personen-Haushalte 350 Euro. Für jeden weiteren Mitbewohner sind noch einmal 70 Euro vorgesehen. Studenten, Auszubildende und andere Berechtigte erhalten pauschal 230 Euro.
Für den Heizkostenzuschuss muss kein gesonderter Antrag gestellt werden. Er wird automatisch ausgezahlt. Wann das passieren wird, stand zuletzt noch nicht fest – zumindest aber bis Jahresende.
Ab 1. Juni: Wegfall der 3G-Regel bei Einreise nach Deutschland
Angesichts sinkender Corona-Fallzahlen will Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach die Regeln für die Einreise nach Deutschland über die Sommermonate lockern. „Bis Ende August setzen wir die 3G-Regel bei der Einreise aus“, sagte der SPD-Politiker den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Mittwoch).
Vom 1. Juni an müssen Reiserückkehrer und andere Einreisende damit nicht mehr nachweisen, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind. Die aktuell gültige Corona-Einreiseverordnung schreibt noch bis zum 31. Mai für alle Personen über zwölf Jahren einen 3G-Nachweis vor.
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Für Einreisende aus Virusvariantengebieten gelten aber weiterhin strengere Regeln: Sie müssen sich in Deutschland in eine 14-tägige Quarantäne begeben, auch wenn sie geimpft oder genesen sind. Diese Regelung soll auch in den kommenden Monaten weiter fortbestehen. Lauterbach: „Auch bei niedrigeren Inzidenzen im Sommer müssen wir bei einer globalen Pandemie vorsichtig bleiben.“ Derzeit ist allerdings kein Land als Virusvariantengebiet ausgewiesen.
Digitale Impfzertifikate laufen ab
Nur ein Jahr sind die digitalen Nachweise für eine Corona-Schutzimpfung gültig. Für Millionen Deutsche wird daher das Zertifikat aus technischen Gründen auslaufen. Denn bei bereits erhaltener Boosterimpfung sind die EU-Impfzertifikate eigentlich unbegrenzt nutzbar, in den Apps bekommen sie jedoch eine Gültigkeit von nur einem Jahr. Das Robert Koch-Institut teilte bereits mit, dass es sowohl für die Corona-Warn-App als auch für die CoV-Pass-App Updates geben solle, mit denen die Nutzenden ihre Zertifikate selbst aktualisieren können.
Menschen, die bisher lediglich zwei Impfungen erhalten haben, verlieren das Zertifikat sogar bereits nach 270 Tagen und können es dann nicht einfach aktualisieren. 28 Tage vor dem Ablaufen gibt es aber über die Corona-Warn-App beziehungsweise per CoV-Pass-App des Robert Koch-Instituts (RKI) eine Warnung.
Mindestlohnerhöhung bei Aldi und Lidl
Ab Juni können sich Angestellte von Aldi und Lidl außerdem über eine kräftige Lohnerhöhung freuen. Aldi Nord, Aldi Süd und Lidl heben den Mindestlohn ihrer Beschäftigten auf 14 Euro die Stunde an. Dies gilt auch für Quereinsteiger und studentische Aushilfen im Verkauf, nur Auszubildende bleiben bei der Erhöhung des Stundenlohns ausgenommen. Auch Aldis Konkurrent Lidl hat mitgeteilt, dass der Mindestlohn bei tariflichen Mitarbeitern ab Juni 2022 auf 14 Euro angehoben wird.
mit dpa-Material
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