Wahlen: Der Unterschied zwischen Erst- und Zweitstimme erklärt

Bei Bundestags- und Landtagswahlen kann man zwei Kreuze auf dem Stimmzettel machen.

Bei Bundestags- und Landtagswahlen kann man zwei Kreuze auf dem Stimmzettel machen.

Hannover. Bei der Bundestagswahl hat jeder Wähler eine Erst- und eine Zweitstimme. Das ist darauf zurückzuführen, dass es sich in Deutschland um eine personalisierte Verhältniswahl handelt. Aus diesem Grund ist der Stimmzettel auch immer in zwei Spalten aufgeteilt: Die linke Spalte für die Erststimme und die rechte Spalte für die Zweitstimme.

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Wen oder was wähle ich mit der Erststimme?

Mit der Erststimme wählt man einen Kandidaten oder eine Kandidatin aus dem eigenen Wahlkreis. So soll sichergestellt werden, dass jede Region im Parlament vertreten ist. In Deutschland gibt es insgesamt 299 Wahlkreise, in denen etwa die gleiche Anzahl an Wählerinnen und Wähler wohnen. Insgesamt kommen also durch die Erststimme 299 Abgeordnete in den Bundestag.

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Jede Partei darf eine Kandidatin oder einen Kandidaten aufstellen. Es gibt aber auch parteiunabhängige Kandidaturen. Wer im eigenen Wahlkreis die meisten Stimmen erhält, gewinnt ein Direktmandat und darf somit in den Bundestag einziehen – unabhängig davon, wie viele Zweitstimmen die eigene Partei auf sich vereinigen konnte. Er oder sie erhält selbst dann einen Sitz im Parlament, wenn die Partei aufgrund der Anzahl an Zweitstimmen an der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert ist.

Wen oder was wähle ich mit der Zweitstimme?

Die Zweitstimme entscheidet über die Mehrheitsverhältnisse im Parlament. Durch sie wird also bestimmt, wie viele der insgesamt mindestens 598 Sitze im Bundestag einer Partei zustehen. Hier macht man als Wähler, anders als bei der Erststimme, nicht für eine Person, sondern für die sogenannte Landesliste einer Partei ein Kreuz. Auf dieser Liste stehen alle Kandidatinnen und Kandidaten, die für die jeweilige Partei und das jeweilige Bundesland als Abgeordnete in den Bundestag in Berlin einziehen sollen.

Die Reihenfolge der Kandidatinnen und Kandidaten auf der Liste ist dabei nicht zufällig, sondern genau ausgewählt: Sie werden, je nach ihrem Verhältnis an Zweitstimmen, ins Parlament geschickt. Wer ganz oben auf der Liste steht, hat dementsprechend eine höhere Chance in den Bundestag zu ziehen. Je mehr Zweitstimmen eine Partei erhält, desto mehr Kandidaten kommen über die Liste ins Parlament.

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Eine Partei benötigt mehr als 5 Prozent der Zweitstimmen, um bei der Verteilung der Sitze im Bundestag berücksichtigt zu werden. Gewinnen mindestens drei Personen einer Partei ein Direktmandat, kann diese trotzdem Sitze im Parlament erhalten.

Zusammengefasst: Die Abgeordneten des Bundestages werden zur Hälfte durch die Erststimme gewählt. Die Gesamtanzahl an Sitzen, die eine Partei im Bundestag erhält, wird über die gewonnenen Zweitstimmen geregelt.

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