Wahl-Reform

Maßnahme gegen XXL-Bundestag: Union will eigenen Vorschlag unterbreiten

Der Parlamentsgeschäftsführer der CDU/CSU, Thorsten Frei (r.), weist den jüngsten Vorschlag zur Wahl-Reform einzelner Abgeordneter der drei Koalitionsparteien zurück. Dieser würde, so Frei, gegen anerkannte Wahlrechtsgrundsätze und gegen das Demokratieprinzip verstoßen.

Der Parlamentsgeschäftsführer der CDU/CSU, Thorsten Frei (r.), weist den jüngsten Vorschlag zur Wahl-Reform einzelner Abgeordneter der drei Koalitionsparteien zurück. Dieser würde, so Frei, gegen anerkannte Wahlrechtsgrundsätze und gegen das Demokratieprinzip verstoßen.

Berlin. Im Ringen um eine Reform des Wahlrechts hat die Union einen eigenen Vorschlag angekündigt. „Es ist in diesem Prozess ganz entscheidend, dass man nicht mit Scheuklappen herangeht. Deswegen werden wir uns auch alles sehr genau anschauen und auch einen eigenen Vorschlag unterbreiten“, sagte der Parlamentsgeschäftsführer der CDU/CSU, Thorsten Frei, am Donnerstag im Deutschlandfunk. Konkrete Vorstellungen dazu stellte er aber nicht vor.

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Den jüngsten Vorschlag einzelner Abgeordneter der drei Koalitionsparteien wies er erneut zurück. Dieser sieht vor, die Zahl der direkt gewählten Abgeordneten einer Partei in Höhe des Zweitstimmenergebnisses dieser Partei zu deckeln. Gibt es theoretisch mehr direkt Gewählte, sollen die über die Zweitstimmen hinausgehenden Mandate der direkt Gewählten mit dem schwächsten Ergebnis entfallen.

Damit der jeweilige Wahlkreis dennoch im Bundestag vertreten ist, sollen die Wähler mit einer dritten Stimme - einer sogenannten Ersatzstimme - einen Direktkandidaten einer anderen Partei bestimmen können, der dann zum Zuge kommt. So soll garantiert werden, dass der Bundestag nicht größer wird als die reguläre Zahl von 598 Sitzen. Derzeit hat er wegen Überhang- und Ausgleichsmandaten 736 Sitze.

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Mit Blick auf den Ampel-Vorschlag erklärte Frei: „Dagegen spricht, dass die Menschen im Wahlkreis die Wahl haben zwischen verschiedenen Kandidatinnen und Kandidaten. Und sie haben die Erwartung, dass derjenige oder diejenige mit den meisten Stimmen dann tatsächlich auch für sie in den Bundestag einzieht und ihre Interessen dort vertritt.“ Der „Welt“ sagte er weiter: „Der Vorschlag der Ampel verstößt sowohl gegen anerkannte Wahlrechtsgrundsätze als auch gegen das Demokratieprinzip.“

RND/dpa

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