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Vorwurf der Hetze: Holger Arppe tritt aus AfD aus

Holger Arppe hat seinen Austritt aus der Fraktion und der Partei verkündet.

Holger Arppe hat seinen Austritt aus der Fraktion und der Partei verkündet.

Schwerin/Rostock. Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der AfD im Landtag Mecklenburg-Vorpommern, Holger Arppe, hat seinen Austritt aus der Fraktion und der Partei verkündet. Gegen ihn ist der Vorwurf erhoben worden, 2015 in einer internen Facebook-Gruppe zu Gewalt aufgerufen zu haben. Er werde sein Landtagsmandat behalten.

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„Von den mir unterstellten Äußerungen distanziere ich mich ganz klar“, so Arppe am Donnerstag zur Wochenzeitung Junge Freiheit. Die Chatprotokolle, die die Vorwürfe hervorgebracht haben sollen, seien illegal beschafft worden. Sie waren durch Recherchen von „taz“ und NDR zutage gefördert worden. Trotzdem sei sein wichtigstes Anliegen der Schutz seiner Partei. „Um meiner Verantwortung an dieser Stelle gerecht zu werden und Schaden von der AfD und ihrer Fraktion im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern abzuwenden, habe ich mich daher entschlossen, sowohl die Fraktion als auch die Partei verlassen.“

Arppe schon mehrfach in der Kritik

Leif-Erik Holm, AfD-Fraktions- und Landeschef, und sein Co-Landessprecher Bernhard Wildt hielten die Entscheidung demnach für „zwingend notwendig“ und „konsequent“, sollten sich die Vorwürfe bewahrheiten. „Solche Vorstellungen passen nicht zur AfD“, so Wildt und Holm. Letzterer tritt als AfD-Spitzenkandidat bei der Bundestagswahl in Mecklenburg-Vorpommern an.

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Es ist nicht das erste Mal, dass der Rostocker Arppe wegen umstrittener Äußerungen aufgefallen ist. Anfang des Jahres geriet Arppe für eine Facebook-Nachricht, die er im Frühjahr 2016 verschickte, in die Kritik. Darin hieß es: „Wir werden diesen roten Saustall ausräuchern und wer es zur rechten Zeit nicht ins nordkoreanische Exil geschafft hat, wird den Tag seiner Geburt verfluchen.“ Arppe zeigte sich nach scharfer Kritik reumütig.

Für das Veröffentlichen eines volksverhetzenden Kommentars im Internet aus dem Jahr 2010 wurde Arppe 2015 zu einer Geldstrafe von 2700 Euro verurteilt. Ihm wurde die Urheberschaft für diesen und einen weiteren Kommentar allerdings nie nachgewiesen. Wie seine Verteidigung betonte, sei das Hacken seines Mailaccounts problemlos möglich gewesen.

Von Karolin Hebben/RND/dpa

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