Verfassungsrechtler Battis hält Atomentscheidung des Kanzlers für juristisch tragbar
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Der Verfassungsrechtler Ulrich Battis (Archivbild).
© Quelle: Karlheinz Schindler/dpa-Zentralb
Berlin. Der Verfassungsrechtler Ulrich Battis hält die jüngste Entscheidung von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) für einen Weiterbetrieb aller drei verbliebenen Atomkraftwerke inklusive des AKW Emsland bis zum 15. April 2023 für rechtlich absolut gedeckt. „Der Fall ist vollkommen klar. Der Kanzler hat die Richtlinienkompetenz. Das ist wie aus dem Schulbuch“, sagte er dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) für Situationen, in denen ein Koalitionskonflikt anders nicht zu lösen sei.
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Der Brief binde die Abgeordneten des Bundestages zwar nicht. Sie seien nach wie vor frei bei ihrer Abstimmung über das nun zu verabschiedende Energiesicherungsgesetz. Doch wenn sie das Gesetz ablehnten, „dann müssten sie die Regierung stürzen. Das werden sie nicht tun.“
Battis, der früher Professor an der Berliner Humboldt-Universität war, sagte dem RND weiter: „Wem die Entscheidung des Kanzlers nicht passt, der kann aus der Koalition gehen. Es wird aber keiner gehen. Die Koalition fliegt deshalb nicht auseinander.“
Scholz hatte im Atomstreit der Ampel am Montagabend von seiner Richtlinienkompetenz Gebrauch gemacht und entschieden, dass entgegen dem Atomausstiegsgesetz die letzten drei Atommeiler in den Streckbetrieb bis April 2023 gehen werden – auch das Atomkraftwerk Emsland. Diesen Meiler hatten die Grünen bei ihrem Parteitagsbeschluss in Bonn ausdrücklich ausgenommen.