Urteil zur Rechtsstaatlichkeit in der EU: Jetzt muss von der Leyen endlich handeln
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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg.
© Quelle: Arne Immanuel Bänsch/dpa
Brüssel. Der Mittwoch war ein guter Tag für die Rechtsstaatlichkeit in Europa. Denn der Europäische Gerichtshof (EuGH) sprach ein wegweisendes Urteil. Die EU ist eine Wertegemeinschaft. Und wenn sich Mitgliedsstaaten nicht an europäische Grundwerte wie die Gewaltenteilung halten, dann darf ihnen die EU-Kommission in letzter Konsequenz das Geld sperren. Das ist ein klares Wort der Luxemburger Richter.
Schade, dass es so weit kommen musste. Die EU‑Kommission als Wächterin der EU‑Verträge hätte ahnen können, wie das Urteil ausfallen wird. So bleibt es unverständlich, warum sich die Brüsseler Behörde monatelang geziert hat, den sogenannten Rechtsstaatsmechanismus gegen die Regierungen in Polen und Ungarn in Gang zu bringen. Er ist seit mehr als einem Jahr in Kraft – und nicht erst seit dem EuGH-Urteil von Mittwoch ist hinlänglich belegt, dass in beiden EU‑Staaten massiv gegen europäische Werte verstoßen wird.
Abbau der Demokratie
Aber geschenkt. Jetzt hat es eben auch EU‑Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen schriftlich. Jetzt spätestens ist ihre Behörde am Zug. Sie darf dem Abbau von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Polen und Ungarn nicht länger nur zusehen, sondern muss den Rechtsstaatsmechanismus umgehend in Gang bringen.
Klar ist, dass die Regierungen in Warschau und Budapest von sich aus keine Einsicht zeigen werden. Das belegen die ersten Reaktionen auf das EuGH-Urteil. Von einem „politischen Urteil“ ist die Rede, von einem Versuch Brüssels, den Staaten die Freiheit zu nehmen. Das ist eine kindische Argumentation und blanker Unfug obendrein.
Regeln gelten für alle
Ungarn und Polen sind der EU aus freien Stücken beigetreten, niemand hat sie gezwungen. Sie müssen sich allerdings an die Regeln halten, die für alle Mitglieder des Clubs gelten. Tun sie das nicht, dann können sie mit Geldentzug dazu gezwungen werden – seit Mittwoch sogar mit höchstrichterlichem Segen.