Urteil aus Karlsruhe: ein Meilenstein für die Klimabewegung

Das Urteil aus Karlsruhe ist ein großer Erfolg für die Aktivistinnen und Aktivisten von Fridays for Future.

Das Urteil aus Karlsruhe ist ein großer Erfolg für die Aktivistinnen und Aktivisten von Fridays for Future.

Junge Menschen, die nach dem Jahr 2000 geboren sind, haben kein Jahr auf dieser Welt verbracht, das nicht eines der heißesten seit Beginn der Wetteraufzeichnungen war. Sie wissen längst, dass der Klimawandel ihre Freiheit und die ihrer Nachkommen zerstört. Doch was ließ die Politik sie viel zu lange spüren? Nach uns die Sintflut. Einige von ihnen zogen deshalb vors Bundesverfassungsgericht und verklagten die Bundesregierung für ihr unzureichendes Klimaschutzgesetz.

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Heute gab ihnen das Urteil aus Karlsruhe recht: Das Klimaschutzgesetz der Bundesregierung ist in Teilen verfassungswidrig. Ein Urteil mit weitreichenden Folgen – und ein großer Schritt im Sinne der Generationengerechtigkeit: Die Karlsruher Richter und Richterinnen erkennen mit ihrem Urteil nämlich erstmals die Notwendigkeit an, generationenübergreifend Politik im Sinne des 1,5-Grad-Ziels zu machen.

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Wir erinnern uns: Vor fünf Jahren hat sich die Weltgemeinschaft in Paris darauf verständigt, die Erderhitzung auf deutlich unter zwei Grad und möglichst auf 1,5 Grad zu begrenzen – ein Wert, der nötig ist, um das Überschreiten wichtiger Kipppunkte im Erdsystem zu verhindern. Seitdem ist viel passiert – aber wenig in puncto Emissionsminderung. Das Ende 2019 verabschiedete Bundesklimagesetz samt Klimapaket reicht für 1,5 Grad jedenfalls nicht aus. Aber mehr noch: Es verstößt sogar gegen die Gleichberechtigung der Generationen.

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Dabei ist genau das ein Teil des Grundgesetzes. Denn das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit (Artikel 2) und das Recht auf den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen (Artikel 20a) gelten „auch in Verantwortung für die künftigen Generationen“.

In der Urteilsbegründung heißt es im klassischen Beamtendeutsch: „Die Vorschriften [des Klimagesetzes] verschieben hohe Emissionsminderungslasten unumkehrbar auf Zeiträume nach 2030.“ Und: Zur Wahrung grundrechtlich gesicherter Freiheit hätte der Gesetzgeber Vorkehrungen treffen müssen, „um diese hohen Lasten abzumildern“.

Klimaschutz ist ein Grundrecht

Folglich ist es verfassungswidrig, jahrzehntelang wenig bis nichts in Sachen Emissionsminderung zu tun, und die Lasten einer klimakaputten Welt dann einfach den jungen Menschen an den Rücken zu heften. Was wir stattdessen tun müssen ist, ab heute gemeinsam konstant zu reduzieren, um die Freiheitseinschränkungen durch den Klimaschutz über alle Generationen hinweg gleich zu verteilen.

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Das ist die große Aufgabe für alle Freiheits- und Grundrechte achtenden Parteien, Politiker und Politikerinnen sowie Institutionen, die sich aus dem Urteil ergibt. Die Bundesregierung muss als Konsequenz nun ihre Politik für die Jahre nach 2030 konkretisieren. Der alte Satz „nach mir die Sintflut“ gilt nicht mehr.

Klima- und Umweltschützer und Umweltschützerinnen sehen sich durch den Richterspruch zu Recht bestätigt. Doch das heutige Urteil ist noch weit mehr als nur ein Erfolg für die beteiligten Organisationen. Es ist ein Meilenstein, auf den sich die Klimabewegung noch lange berufen kann – und der Durchbruch im juristischen Sinne. Denn Klimaschutz hat heute Verfassungsrang erhalten. Er ist ein Grundrecht.

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