„Unverantwortlich“: Patientenschützer Brysch kritisiert „unkonkrete Testregime für die Altenpflege“
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Eugen Brysch, Vorsitzender der Deutschen Stiftung Patientenschutz, pocht auf tägliche Tests in Pflegeheimen.
© Quelle: Deutsche Stiftung Patientenschutz
Berlin. Die Ampelparteien arbeiten an einer Änderung des Infektionsschutzgesetzes, um die vierte Coronawelle einzudämmen. Unstrittig ist, dass es eine regelmäßige Testpflicht für das Personal und für Besucherinnen und Besucher in Pflegeheimen geben soll. Doch genaue Vorschläge enthält der Entwurf des geänderten Infektionsschutzgesetzes noch nicht, der dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) vorliegt.
Dies kritisiert Patientenschützer Eugen Brysch: „Es ist unverantwortlich, dass die Ampelfraktionen im neuen Infektionsschutzgesetz bisher nur unkonkrete Testregime für die Altenpflege vorsehen“, sagte er dem RND. Die Pflegeheimbewohner bräuchten sofort konkrete Zusagen, „um möglichst sicher durch den Corona-Winter zu kommen“. Ohne eine tägliche Testpflicht für Personal und Besucher sei das nicht machbar.
Brysch: Testpflicht auch für Geimpfte
Dass nur Ungeimpfte sich testen lassen müssen, also eine 3G-Regel, davon hält Brysch nichts. Bei den verpflichtenden Tests dürfe der Impfstatus überhaupt keine Rolle spielen. Laut Brysch müsse vielmehr eine „tägliche Testpflicht für Geimpfte und Ungeimpfte“ gesetzlich festgeschrieben werden. „Denn auch eine sinnvolle, vollständige Impfung schützt nicht davor, das Virus zu verbreiten“, so der Patientenschützer weiter.
Auch für den Ernstfall sei man nicht ausreichend vorbereitet: Brysch kritisiert, im Entwurf des Infektionsschutzgesetzes fehle die gesetzliche Vorgabe, bei Ketteninfektionen in Pflegeeinrichtungen regionale Taskforces bereitzuhalten. „Anderthalb Jahre Pandemie beweisen, dass regelmäßig Einrichtungen bei einem Corona-Ausbruch nicht in der Lage sind, Infizierte und Nichtinfizierte räumlich zu trennen.“ Bei einem Infektionsausbruch könne kaum zusätzliches Personal zur Hilfe gerufen werden, warnt Patientenschützer Brysch gegenüber dem RND.