Nach welchem Recht soll geurteilt werden?

UN-Sondertribunal gegen Putin – FDP und Union stellen sich bei Rechtsgrundlage gegen Baerbock

CDU, FDP, Grüne und SPD befürworten ein Sondertribunal gegen Russlands Staatspräsidenten Wladimir Putin (hier bei einem Auftritt in Moskau im Dezember). Über die rechtlichen Grundlagen gibt es noch Debatten.

CDU, FDP, Grüne und SPD befürworten ein Sondertribunal gegen Russlands Staatspräsidenten Wladimir Putin (hier bei einem Auftritt in Moskau im Dezember). Über die rechtlichen Grundlagen gibt es noch Debatten.

Berlin. Die Union hat die Bundesregierung zu mehr Eile bei der Einsetzung eines internationalen Sondertribunals zum russischen Angriff auf die Ukraine gedrängt. „Wenn wir nicht wollen, dass das Verbrechen der Aggression totes Recht wird, müssen Länder wie Deutschland jetzt entschlossen vorangehen“, sagte der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Günter Krings (CDU), dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). „Ich finde es ärgerlich, dass die Bundesregierung hier so zögert. Ich hätte mir gerade von einer grünen Außenministerin sehr viel entschlosseneres und schnelleres Agieren erwartet.“

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Er wandte sich gegen den Vorschlag von Außenministerin Annalena Baerbock, dem Tribunal ukrainisches Recht zugrunde zu legen. Internationales Recht sei die richtige Basis, um auch Staatspräsident Wladimir Putin belangen zu können. Bei der Aufarbeitung des Kriegs stehe bisher nicht die russische Staatsführung im Zentrum. „Das ist ein verheerendes Signal der Ohnmacht des Rechts und nicht nur im Interesse der Ukrainer nicht hinnehmbar. Unsere Antwort auf diesen Krieg kann ja nicht nur aus Waffen und humanitärer Hilfe bestehen“, sagte Krings.

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Auch FDP-Fraktionsgeschäftsführer Stephan Thomae sprach sich für ein Tribunal nach internationalem Recht aus. „Der Internationale Strafgerichtshof kann nicht wegen des Verbrechens der Aggression tätig werden, da Russland im Sicherheitsrat eine Anklage blockieren würde. Ein von einer großen Mehrheit der UN-Generalversammlung eingesetztes Sondertribunal könnte aber eine gute zweitbeste Lösung sein“, sagte Thomae dem RND. „Es müsste aber nach internationalem Recht handeln. Ukrainisches Recht wäre keine gute Basis, da sich der Vorwurf der Parteilichkeit aufdrängen könnte.“

01.04.2020, ---: Tornado-Kampfflugzeuge der Bundesluftwaffe fliegen in Formation auf dem Rückflug aus dem Irak. Wegen der Coronavirus-Pandemie zieht die Bundeswehr einen Teil der im Irak eingesetzten Soldaten zurück nach Deutschland ab. Foto: -/Luftwaffe /dpa - ACHTUNG: Nur zur redaktionellen Verwendung im Zusammenhang mit der aktuellen Berichterstattung und nur mit vollständiger Nennung des vorstehenden Credits +++ dpa-Bildfunk +++

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Der Vorsitzende des Auswärtigen Ausschusses, Michael Roth (SPD), zeigte sich abwartend: „Ich befürworte ein internationales Tribunal“, sagte er dem RND. Es müsse nun aber geprüft werden, „welches Konstrukt die besten Erfolgsaussichten hat und von möglichst vielen Staaten unterstützt wird“. Unabhängig von den konkreten Erfolgsaussichten eines Verfahrens dürften die Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die Russland zu verantworten hat, niemals der Vergessenheit anheimfallen. „Wir schulden es den Opfern des Vernichtungskriegs, dass wir mit allen uns zur Verfügung stehenden rechtsstaatlichen Mitteln die Täter zur Verantwortung ziehen. Ich sehe dafür zumindest in Europa bereits einen breiten Konsens.“

Der Auswärtige Ausschuss des Bundestags hatte für den Montag Konfliktforscher und Völkerrechtler eingeladen, um über Möglichkeiten der Strafverfolgung wegen des Angriffs auf die Ukraine zu beraten.

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