Drei von vier Deutschen blicken bei den staatlichen Entlastungsmaßnahmen nicht mehr durch
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Eine Umfrage hat ergeben, dass sie den Überblick über die staatlichen Entlastungsmaßnahmen verloren haben. (Symbolbild)
© Quelle: Marijan Murat/dpa
Berlin. Der Mehrheit der Bundesbürger fehlt einer Umfrage zufolge der Überblick über die von der Regierung beschlossenen und geplanten Entlastungsmaßnahmen angesichts der hohen Inflation. Das geht aus dem RTL/ntv-„Trendbarometer“ hervor, das am Dienstag veröffentlich wurde. 20 Prozent der Befragten hatten nach eigener Einschätzung einen genauen Überblick, 78 Prozent hingegen gaben an, sie blickten „da nicht mehr durch“.
Die Bundesregierung hat mit den Entlastungspaketen I und II eine Vielzahl von Maßnahmen angestoßen, um Bürgern angesichts der gestiegenen Preise finanziell zu helfen - etwa durch steuerliche Vergünstigungen. Am vergangenen Dienstag kündigte Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) ein weiteres Paket an.
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Olaf Scholz sagte am Montag, er sei froh, dass die Gasumlage nicht so hoch ausgefallen ist, wie sie in manchen Spekulationen der letzten Tage erwartet wurde.
© Quelle: Reuters
Mehrheit spürt keine Effekte
Der Umfrage nach sind die Maßnahmen allerdings für Verbraucher kaum spürbar. Nur eine Minderheit von sieben Prozent der Befragten fühlte sich spürbar entlastet. 90 Prozent gaben an, sich kaum (29 Prozent) oder gar nicht (61 Prozent) entlastet zu fühlen.
Von der von Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) als Teil des geplanten Entlastungspakets angekündigten Steuerreform versprachen sich nur wenige Befragte einen großen Effekt: Ein Prozent ging davon aus, deutlich weniger Steuern zahlen zu müssen. 28 Prozent rechneten damit, dass sich ihre Steuerlast etwas reduzieren wird. Die Mehrheit von 64 Prozent glaubt, nach der Reform genauso viele Steuern bezahlen zu müssen wie zuvor.
Die Daten wurden vom Markt- und Meinungsforschungsinstitut Forsa im Auftrag von RTL Deutschland vom 12. bis 15. August 2022 erhoben. Datenbasis: 1004 Befragte. Statistische Fehlertoleranz: +/- 3 Prozentpunkte.
Welche Entlastungen gibt es überhaupt?
Bereits im Februar war ein erstes Entlastungspaket beschlossen worden, das unter anderem die Abschaffung der EEG-Umlage bedeutete. Seit dem 1. Juli müssen Stromkunden die Förderung des Ökostroms nicht mehr über die Stromrechnung zahlen.
Die Umlage über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wurde im Jahr 2000 eingeführt, um die Förderung von Wind- oder Solaranlagen zu finanzieren. Bisher beträgt sie 3,72 Cent pro Kilowattstunde. Eigentlich sollte die Umlage erst Anfang 2023 abgeschafft werden, die Koalition zog dies aber wegen der rasant gestiegenen Energiekosten vor.
Doch da die Maßnahme angesichts der stark steigenden Preise nur ein Tropfen auf dem heißen Stein war, beschloss die Bundesregierung Ende April ein zweites Entlastungspaket. Dies enthielt unter anderem das 9-Euro-Ticket, den Tankrabatt und die Energiepreispauschale. Außerdem wurde das Kindergeld einmalig um 100 Euro pro Kind aufgestockt. Der Bonus wird bei Sozialleistungen nicht als Einkommen angerechnet, dadurch profitieren auch Bezieher von SGB-II-Leistungen.
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Auch der Grundfreibetrag, bis zu dem man keine Einkommensteuer zahlen muss, stieg rückwirkend zum 1. Januar 2022 auf 10.347 Euro, die Werbungskostenpauschale auf 1200 Euro. Fernpendler können außerdem pro Kilometer drei Cent mehr Pendlerpauschale anrechnen.
Des Weiteren wurden zwei Maßnahmen für Geringverdiener umgesetzt: Erstens erhalten Erwachsene, die Hartz IV oder Arbeitslosengeld II bekommen, eine Einmalzahlung von 200 Euro, um mit den gestiegenen Preisen klarzukommen. Wer Arbeitslosengeld I erhält, bekommt einen Zuschuss von 100 Euro.
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Olaf Scholz sagte am Montag, er sei froh, dass die Gasumlage nicht so hoch ausgefallen ist, wie sie in manchen Spekulationen der letzten Tage erwartet wurde.
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Zweitens wurde der staatliche Zuschuss zu den Heizkosten für Geringverdiener aufgestockt. Wohngeldbezieher, die alleine leben, erhalten 270 Euro, Zwei-Personen-Haushalte 350 Euro, für jeden weiteren Mitbewohner gibt es 70 Euro dazu. Studenten mit Bafög, Bezieher von Aufstiegs-Bafög und Berufsausbildungsbeihilfe erhalten pauschal 230 Euro.
Die bisherigen staatlichen Hilfen für die Verbraucher seit Beginn des Kriegs in der Ukraine summieren sich laut Bundeskanzler Olaf Scholz auf 30 Milliarden Euro. Manches ist bereits auf den Konten der Bürger angekommen, doch einiges wird auch erst im kommenden Jahr zu spüren sein.
RND/dpa/sas