Gezielte und unverhältnismäßige Angriffe auf Zivilisten

Ukraine reicht Klage gegen Russland beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ein

Ein Mann steht in einem Bombenkrater in Charkiw, Ukraine.

Ein Mann steht in einem Bombenkrater in Charkiw, Ukraine.

Straßburg. Die Ukraine hat Russland schwere Menschenrechtsverletzungen vorgeworfen und eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingereicht. Konkret wirft die ukrainische Regierung Russland etwa gezielte und unverhältnismäßige Angriffe auf Zivilisten vor. Laut Mitteilung des Gerichtshofs vom Dienstag monierte die Ukraine unter anderem Verstöße gegen das Recht auf Leben und den Schutz vor Folter. Russland hatte am 24. Februar einen Angriffskrieg gegen die Ukraine gestartet.

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Das Gericht informierte Russland über die vergangene Woche eingereichte Beschwerde seines Nachbarlandes. Ob sie zulässig ist, wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden. Russland will sich an Urteile des Straßburger Gerichtshof allerdings nicht mehr halten.

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In seiner Beschwerde führte die Ukraine auf, dass Zehntausende Zivilisten verletzt, getötet oder verhaftet worden seien oder als vermisst gelten. Hunderttausende hätten ihr Zuhause oder ihren Besitz verloren, Millionen seien vertrieben worden. Die Angriffe auf Zivilisten seien vom russischen Militär, Separatisten oder russisch kontrollieren paramilitärischen Kräften verübt worden. Wirksame Untersuchungen der russischen Behörden habe es nicht gegeben.

Im Rahmen der Klage hatte das Gericht Russland bereits aufgefordert, Angriffe auf die Zivilbevölkerung zu unterlassen und humanitäre Korridore zu ermöglichen. Insgesamt fünf Staatenbeschwerden der Ukraine gegen Russland sind derzeit vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof anhängig.

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Selenskyj hat Russland vor dem UNO-Sicherheitsrat einen "Terroristenstaat" genannt und ein Tribunal zur Untersuchung russischer Militäraktionen gefordert.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit Sitz im französischen Straßburg gehört zum Europarat. Gemeinsam setzen sich die von der Europäischen Union unabhängigen Organe für den Schutz der Menschenrechte in den 46 Mitgliedstaaten ein. Auch Staaten können vor dem Gerichtshof Klagen gegen ein anderes Mitgliedsland einreichen. Russland ist zwar wegen des Angriffskriegs auf die Ukraine aus dem Europarat ausgeschlossen worden, bleibt aber bis zum 16. September Vertragspartei der Europäischen Menschenrechtskonvention.

RND/dpa

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