Einschätzung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages

Ukraine-Krieg „tauglicher Anlass“ für einmalige Vermögensabgabe

Nach derzeitigem Stand dürfte sich Schleswig-Holstein bei der Abstimmung zur Grundsteuer im Bundesrat am 8. November enthalten.

„Auf der Grundlage dieser Auslegung können auch die Folgelasten der Klimakrise oder des Krieges gegen die Ukraine nach der Einschätzung des Gesetzgebers ein tauglicher Anlass für die einmalige Erhebung einer Vermögens­abgabe sein.“ Zu diesem Ergebnis kommt der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages (Symbolbild).

Berlin. Die finanziellen Konsequenzen der Klimakrise oder des russischen Angriffs auf die Ukraine sind nach Einschätzung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages ein möglicher Grund für die Erhebung einer Vermögens­abgabe. Das ergibt sich aus einem Gutachten, das Bundestags­vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt (Grüne) in Auftrag gegeben hat und das dem Redaktions­Netzwerk Deutschland (RND) vorliegt.

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Zwar gebe es keine Klärung dieser Frage durch das Bundes­verfassungs­gericht, und „große Teile des Schrifttums“ würden „eine deutlich strengere Auffassung vertreten“, heißt es darin, weiter jedoch: „Auf der Grundlage dieser Auslegung können auch die Folgelasten der Klimakrise oder des Krieges gegen die Ukraine nach der Einschätzung des Gesetzgebers ein tauglicher Anlass für die einmalige Erhebung einer Vermögens­abgabe sein.“

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„Alle Krisen verschärfen die soziale Unwucht“

Göring-Eckardt sagte dem RND dazu: „Wir haben eine Notsituation, nicht wegen einer, sondern gleich mehrerer Krisen. Mit einer Pandemie, die zum steten Begleiter wird, mit dem brutalen russischen Krieg gegen die Ukraine und zunehmenden Angriffen auf unsere kritische Infrastruktur. Mit explodierenden Gaspreisen, steigender Inflation und einer Klimakrise, die mit Waldbränden, Artenaussterben und Überflutungen immer drastischer unseren Alltag bestimmt. Alle Krisen verschärfen die soziale Unwucht.“

Während zirka 40 Prozent der Menschen kaum oder gar keine Ersparnisse hätten und von den Krisenfolgen daher existenziell betroffen seien, verfügten wenige Menschen über sehr hohe Vermögen, fügte sie hinzu. „Diese können Belastungen ausgleichen und haben zudem ausreichend Möglichkeiten zu helfen, die Krisenfolgen gerechter zu verteilen.“ Deshalb sollten „Menschen mit sehr hohen Vermögen etwas abgeben“.

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Antrag für eine „verfassungsfeste Vermögensabgabe“ auf Grünen-Parteitag

Ihre Fraktions­kollegin Emilia Fester sagte dem RND: „Unsere Zeit ist geprägt von multiplen Krisen. Wir erleben neue und andere Herausforderungen, als wir uns vor einem Jahr noch vorgestellt hatten. So entsteht ein Handlungszwang, der auch im Koalitions­vertrag nicht vorhersehbar war. Deswegen ist jetzt die Zeit für eine einmalige Vermögens­abgabe. Unsere Ansätze können nicht bei Sondervermögen enden.“ So hatte der Bundestag etwa ein Sondervermögen von 100 Milliarden Euro für die Modernisierung der Bundeswehr verabschiedet.

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Göring-Eckardt, Fester, der Parteilinke Andreas Audretsch und der Realo Till Steffen haben für den am Freitag beginnenden Grünen-Parteitag einen Antrag für eine „verfassungsfeste Vermögens­abgabe“ eingebracht. Alle vier gehören der Grünen-Bundestags­fraktion an.

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