Überraschender Auftritt von inhaftiertem Blogger: „Ich fühle mich ausgezeichnet“

Roman Protassewitsch (l) während seines Interviews im belarussischen Fernsehen.

Roman Protassewitsch (l) während seines Interviews im belarussischen Fernsehen.

Minsk. Gut drei Wochen nach seiner Festnahme ist der in Belarus inhaftierte Regierungskritiker Roman Protassewitsch überraschend bei einer Pressekonferenz aufgetreten. „Ich fühle mich ausgezeichnet“, sagte der 26-Jährige am Montag in Minsk. „Niemand hat mich geschlagen oder auch nur mit dem Finger berührt.“

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Der Blogger wirkte gelöst. Er lachte mehrfach. Zugleich wandte sich der Aktivist an seine Eltern, die in der „Bild“-Zeitung Bundeskanzlerin Angela Merkel um Unterstützung bei einer Freilassung gebeten hatten: „Mam, Pap, sorgt Euch nicht, mit mir ist alles völlig in Ordnung.“

Protassewitsch äußerte sich bei einem vom Außenministerium organisierten Auftritt, bei der die Behörden abermals ihre Sichtweise auf die Zwangslandung einer Passagiermaschine darlegten. Dabei sagte der junge Mann, er unterstütze nicht Machthaber Alexander Lukaschenko. „Ich respektiere ihn als Menschen.“

Journalistin: Glaubt Protassewitsch kein Wort

Eine Journalistin meinte bei der Pressekonferenz, sie glaube Protassewitsch kein Wort. Sie spielte damit auf ein Fernsehinterview an, bei dem der Blogger in einem anscheinend erzwungenen Geständnis eingeräumt hatte, Massenproteste gegen Lukaschenko organisiert zu haben.

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Vor knapp drei Wochen hatten die Behörden des autoritär geführten Landes eine Ryanair-Passagiermaschine auf dem Weg von Athen nach Vilnius mit einem Kampfjet zur Zwischenlandung in Minsk gezwungen. An Bord waren der Regierungskritiker Protassewitsch und seine Freundin Sofia Sapega. Beide wurden festgenommen. Die EU verhängte daraufhin erneut Sanktionen gegen die ehemalige Sowjetrepublik.

Ein Gericht in Minsk wies indes am Montag unter Ausschluss der Öffentlichkeit eine Beschwerde Sapegas gegen ihre Inhaftierung ab, wie die russische Staatsagentur Tass meldete. Die Anwälte wollten Berufung gegen die Entscheidung einlegen. Sie argumentierten demnach, Belarus sei laut internationalen Abkommen verpflichtet, dass Flugreisende an ihr geplantes Ziel gelangen müssten.

Gegen die russische Staatsbürgerin laufen zwei Strafverfahren.

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RND/dpa

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