Trump bei neuen Rechtsproblemen ohne Präsidenten-Bonus
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Die New Yorker Generalstaatsanwältin James hat eine umfangreiche Klage wegen Betrugs vorgelegt, die sich unter anderem gegen Trump, sein nach ihm benanntes Unternehmen und die drei Kinder richtet. Vor Gericht muss Trump nun die Richter überzeugen.
© Quelle: Mary Altaffer/AP/dpa
Washington. Klare Zurückweisung durch Bundesrichter, die er einst selbst ernannte. Und dann massive Betrugsvorwürfe vonseiten der Generalstaatsanwältin in New York. Für Donald Trump war es eine harte Woche. Auf den ersten Blick schien es zwar wieder einmal so, als würde alles an ihm abprallen. Angesichts der sich häufenden juristischen Schwierigkeiten wird nun aber auch deutlich, dass er ohne das Amt des Präsidenten angreifbarer geworden ist.
Die draufgängerische Art, mit der Trump auf der politischen Bühne oft erfolgreich war, ist in der Welt der Gerichte eben nur sehr bedingt zielführend. Dort sind nicht kühne Behauptungen gefragt, sondern belastbare Beweise. Entsprechend stießen seine Darstellungen im Streit um die in seinem Privatanwesen beschlagnahmten Geheimdokumente auf großes Misstrauen. Auch zur Abwehr der Anklage in New York wird er noch stichhaltige Argumente vorlegen müssen.
In der Politik „kannst du sagen, was du willst. Und wenn es den Leuten gefällt, funktioniert es“, sagt Chris Edelson, Experte für präsidiale Befugnisse an der American University in Washington. Im Rechtsbereich sei das anders. „Dies ist eine Sphäre, in der es bei Fehltritten, Vergehen und falschen Aussagen handfeste Konsequenzen gibt – in einer Weise, die es in der Politik nicht gibt.“
Sondergutachter könnte sich gegen Trump stellen
Der feine Unterschied wurde in der zurückliegenden Woche innerhalb von nur 30 Stunden sehr deutlich. In einem am Mittwoch ausgestrahlten Interview mit dem US-Sender Fox News beharrte Trump darauf, dass die in seinem Anwesen in Florida sichergestellten Regierungsunterlagen nicht mehr als „geheim“ eingestuft gewesen seien – und dass er als Präsident befugt gewesen wäre, Informationen allein durch Gedanken an einen solchen Schritt freizugeben.
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Bereits einen Tag zuvor allerdings hatte sich der von seinen eigenen Anwälten vorgeschlagene Sondergutachter verblüfft darüber gezeigt, dass Trump und sein Team es abgelehnt hatten, die Behauptung bezüglich der Herabstufung der Dokumente mit näheren Angaben zu belegen. Der sogenannte Special Master Raymond Dearie, ein erfahrener Bundesrichter, sagte, er sei in diesem Punkt deswegen geneigt, der Position der Regierung zu folgen.
Am Mittwochmorgen ging derweil die New Yorker Generalstaatsanwältin Letitia James mit ihrer Anklage an die Öffentlichkeit. Sie wirft dem Ex-Präsidenten vor, Angaben zu seinem Vermögen und zum Wert seiner Immobilien manipuliert und damit regelmäßig Banken in die Irre geführt zu haben. Vorangegangen waren umfassende Ermittlungen, die vor drei Jahren, also noch während seiner Präsidentschaft, begonnen hatten.
Angeklagt sind auch drei erwachsene Kinder von Trump.
Stunden später fügten drei Richter eines Berufungsgerichts – von denen zwei von Trump ernannt worden waren – dem Ex-Präsidenten im Streit um die Geheimdokumente eine bittere Niederlage zu: Die Forderung, dass zunächst der eingesetzte Sondergutachter die beschlagnahmten Unterlagen prüfen solle, wurde abgelehnt. Damit wurde dem Justizministerium erlaubt, seine Ermittlungen in dem Fall fortzusetzen.
Nicht Trumps erster Gerichtsstreit
Nun ist es nicht so, dass Trump gerade zum ersten Mal in ein Gerichtsdrama verwickelt wäre. Im Gegenteil: Im Laufe seiner jahrzehntelangen Karriere als Geschäftsmann hat er schon so manchen Prozess über sich ergehen lassen müssen – und er hat eine bemerkenswerte Fähigkeit demonstriert, sich auch aus juristisch schwierigen Situationen herauszuwinden. Seine Anwälte ließen eine aktuelle Anfrage der Nachrichtenagentur AP mit Bitte um Stellungnahme unbeantwortet.
Während seiner Zeit im Weißen Haus war Trump mit Ermittlungen bezüglich des Vorwurfs konfrontiert, dass er das Justizministerium an Nachforschungen zu möglichen Kontakten seines Wahlkampfteams mit Russland behindert habe. Am Ende blieb er dabei zumindest teilweise durch die Macht seines Amtes geschützt, wie der damalige Sonderermittler Robert Mueller nahelegte.
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Der Fall des notorischen Großmauls beginnt
Selbstlob, Übertreibungen und Lügen gehören zur Persönlichkeit von Donald Trump. Nun wird der Ex-Präsident in New York angeklagt, weil er Banken und Versicherungen mit überhöhten Vermögensangaben betrogen haben soll. Das ist überfällig, aber noch lange nicht das Ende des gefährlichen Rechtsdemagogen, kommentiert Karl Doemens.
Darüber hinaus gab es gleich zwei Amtsenthebungsverfahren gegen Trump.
Zunächst wegen eines umstrittenen Telefongesprächs mit dem ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj. Später dann wegen seiner Rolle bei dem gewaltsamen Sturm auf das Kapitol in Washington am 6. Januar 2021. In beiden Fällen wurde Trump vom Senat dank politischer Unterstützung durch verbündete Republikaner freigesprochen.
Einst treue Experten distanzieren sich
Es bleibt abzuwarten, ob eine der aktuell laufenden Ermittlungen strafrechtliche Folgen für den ehemaligen Präsidenten haben wird. Neben dem Fall um die Geheimdokumente gibt es auch noch Untersuchungen zu den Ereignissen am 6. Januar 2021 sowie wegen möglicher Wahlmanipulation im US-Staat Georgia. Bei dem Fall in New York handelt es sich um eine Zivilklage.
Dass Trump bei all diesen Verfahren nicht mehr auf einen Schutz durch das Amt des Präsidenten zählen kann, steht außer Frage. Auffällig ist zudem, dass selbst einige der juristischen Experten, die bisher eng an seiner Seite standen, nun Zweifel an seinen jüngsten Behauptungen äußern. Einer von ihnen ist Jonathan Turley, ein Rechtswissenschaftler von der George Washington University, der 2019 im ersten Amtsenthebungsverfahren als Zeuge der Republikaner ausgesagt hatte.
Er sei verblüfft von dem „Fehlen einer kohärenten und konsistenten Linie des ehemaligen Präsidenten“ bezüglich der als Verschlusssache eingestuften Dokumente, sagt Turley. Ihm sei unklar, welche Anwälte die Position verträten, „dass man Dinge mit einem Gedanken freigeben könnte“, fügt er hinzu. Es sei unwahrscheinlich, dass die Gerichte dem folgen würden.
RND/AP