Trotz EU-Entscheidung: Genesenenstatus nach Corona-Erkrankung bleibt bei drei Monaten
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Ein Schild mit der Aufschrift "2G - Geimpft - Genesen - Nachweis erforderlich." (Symbolbild)
© Quelle: Sven Hoppe
Deutschland stellt sich bei der Frage, wie lange Corona-Erkrankte als genesen gelten sollten, gegen eine Entscheidung der Europäischen Union. Brüssel entschied am Dienstag, dass der Genesenenstatus für Menschen, die eine Erkrankung mit dem Coronavirus durchgemacht haben, sechs Monate andauern solle. Diese Regelung solle einheitlich in der ganzen EU gelten.
Das Robert Koch-Institut (RKI) kündigte vor einer Woche an, dass der Genesenenstatus in Deutschland auf drei Monate verkürzt werde. Diese Entscheidung werde nun nicht wieder geändert. Wie ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) sagte, bleibe Deutschland bei der Regelung von drei Monaten. Das heißt, dass EU-Bürger drei Monate nach einer Infektion mit Covid-19 Ungeimpften gleichgestellt sind.
Das Gesundheitsministerium argumentiert, die EU empfehle, dass „Genesenenzertifikate frühestens elf Tage nach einem positivem PCR-Test und höchstens 180 Tage“ gelten sollten. In diesem Rahmen bewege man sich, heißt es. Gleichzeitig erklärt man, dass die Pandemiedynamiken in Europa unterschiedlich seien, Deutschland befinde sich mitten in der Omikron-Welle. Möglich sei, dass auch andere Länder die EU-Verordnung nicht eins zu eins anwenden.
EU-Bürgerinnen und Bürger, deren Corona-Erkrankung mehr als drei Monate zurückliegt bzw. die keine Impfung vorweisen können, benötigen also zukünftig bei der Einreise nach Deutschland ein negatives Testergebnis. Der Test darf hierbei nicht älter als 48 Stunden sein. Das bedeutet, dass sie dann, wegen der in vielen Bereichen geltenden 2G-plus-Regel im Land, vom öffentlichen Leben weitestgehend ausgeschlossen bleiben.
RND/sz/tms