Krone-Schmalz muss Prozesskosten tragen

Nähe zu Putin-Regime? Juristische Niederlage für Ex-Korrespondentin der ARD

Archivbild: Die ehemalige Russland-Korrespondentin der ARD Gabriele Krone-Schmalz 2014 in der ARD-Talkshow „Anne Will“.

Archivbild: Die ehemalige Russland-Korrespondentin der ARD Gabriele Krone-Schmalz 2014 in der ARD-Talkshow „Anne Will“.

Ihre Arbeit habe nicht den journalistischen Standards genügt, sie habe systematisch Tatsachen verdreht und Ereignisse oft faktisch falsch dargestellt – das wirft die Osteuropawissenschaftlerin Franziska Davies der ehemaligen Russland-Korrespondentin der ARD, Gabriele Krone-Schmalz, vor. Dazu läuft ein juristischer Streit der beiden Frauen.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Journalistin muss Kosten tragen

Am Montag gab das Landgericht Köln in einer Entscheidung über die Prozesskosten der Kritikerin Davies grundsätzlich recht, wie das Portal „T-Online“ berichtet. Die Osteuropaexpertin feierte das auf Twitter mit einem Foto, auf dem sie ein Sektglas in der Hand hält.

Empfohlener redaktioneller Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen externen Inhalt von Twitter, Inc., der den Artikel ergänzt. Sie können ihn sich mit einem Klick anzeigen lassen.

 

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr dazu in unseren Datenschutzhinweisen.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Unterlassungsklage noch nicht entschieden

Darum geht es bei dem Rechtsstreit: Ex-Korrespondentin Krone-Schmalz möchte die Aussagen von Wissenschaftlerin Davies nicht hinnehmen und klagte am Landgericht Düsseldorf auf Unterlassung. Davies reichte ihrerseits eine Klage am Landgericht Köln ein, das ihre Kritik als zulässig bestätigen soll.

Der Prozess in Köln war eigentlich für erledigt erklärt worden, da ja ebenfalls in Düsseldorf verhandelt wird. Die aktuelle Entscheidung des Landgerichts bezog sich eigentlich nur auf die Prozesskosten (Streitwert: 15.000 Euro), doch die Begründung, warum Krone-Schmalz die Kosten übernehmen muss, könnte für das Verfahren in Düsseldorf wichtig werden.

Meinungsfreiheit überwiegt Persönlichkeitsrechte

Die Richter erklärten laut „T-Online“, Davies Aussagen fielen unter die Meinungsfreiheit. Sie greife damit zwar in Krone-Schmalz’ Persönlichkeitsrechte ein, verletze diese aber nicht. Die Journalistin müsse sich „auch übertriebene, polemische und aus ihrer Sicht ungerechtfertigte Kritik an ihrem Werk“ gefallen lassen.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Mit ihrer Unterlassungsklage wollte Krone-Schmalz ursprünglich erwirken, dass Davies 14 Aussagen nicht verbreiten darf. Inzwischen geht es aber nur noch um drei Aussagen. Dazu gehören Behauptungen der Osteuropaexpertin, Krone-Schmalz ignoriere „sämtliche Expert:innen“ sowie Fachliteratur zum „System Putin“.

RND/toe

Mehr aus Politik

 
 
 
 
 
Anzeige
Anzeige
Empfohlener redaktioneller Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen externen Inhalt von Outbrain UK Ltd, der den Artikel ergänzt. Sie können ihn sich mit einem Klick anzeigen lassen.

 

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr dazu in unseren Datenschutzhinweisen.

Letzte Meldungen

 
 
 
 
 
 
 
 
 

Spiele entdecken