Altkanzler unter Druck

Strafanzeige gegen Altkanzler Schröder: „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“

„Der Krieg und das damit verbundene Leid für die Menschen in der Ukraine muss schnellstmöglich beendet werden“, forderte Altbundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) zu Beginn des Ukraine-Krieges. Seitdem schweigt er.

Der Altbundeskanzler Gerhard Schröder (Archivbild).

Der Altkanzler Gerhard Schröder (SPD) sieht sich mit einer Strafanzeige mit Bezug auf Verbrechen gegen die Menschlichkeit konfrontiert. Vergangene Woche ist eine entsprechende Anzeige gegen ihn und weitere Personen bei der Staatsanwaltschaft Hannover eingegangen, wie die „Badischen Neuesten Nachrichten“ mit Verweis auf die zuständige Behörde berichten.

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Die Akten seien an den Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe weitergeleitet worden. Weitere Details sind nicht bekannt. Die Staatsanwaltschaft hat sich nicht weiter zu dem Fall geäußert.

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Kritik wegen Geschäftsbeziehungen zu Russland

Der frühere Bundeskanzler war wegen seines Festhaltens an Geschäftsbeziehungen zu Russland trotz des russischen Angriffs auf die Ukraine zuletzt stark in die Kritik geraten. Konkret geht es um Schröders Posten bei den russischen Energieunternehmen Nord Stream 1 und 2 sowie dem Ölkonzern Rosneft, wo er Aufsichtsratschef ist. Zudem soll Schröder einen Aufsichtsratsposten für Gazprom übernehmen.

Nach der SPD-Spitze hatte auch Bundeskanzler Olaf Scholz seinen Vorvorgänger am Donnerstag dazu aufgefordert, seine Posten bei russischen Staatsunternehmen zu räumen. Die Heidelberger Sozialdemokraten beantragten Schröders Parteiausschluss.

Auch in der Bevölkerung unbeliebt

Auch in den Augen der deutschen Bevölkerung gerät Schröder immer mehr ins Abseits. In einer repräsentativen Umfrage des Meinungsforschungsinstitutes Insa für die „Bild am Sonntag“ vertraten 74 Prozent aller Deutschen und sogar 82 Prozent der SPD-Wähler die Ansicht, dass Schröder aus der SPD ausgeschlossen werden sollte.

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75 Prozent (SPD-Wähler: 79 Prozent) finden gar, dass Schröders Ruhegehalt gestrichen werden sollte, wenn er seine Spitzenjobs bei russischen Staatskonzernen nicht aufgibt. Insa hatte dazu am 4. März 1005 Personen befragt.

RND/sf mit dpa

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