Stimmzettel zur Bundestagswahl: Wie er aussieht und wann er ungültig ist
:format(webp)/cloudfront-eu-central-1.images.arcpublishing.com/madsack/7PMTQTSYZREVVDEJDSBSL63DRU.jpeg)
Am 26. September 2021 findet die Bundestagswahl statt. Hier eine Mustervorlage des Stimmzettels.
© Quelle: Julian Stratenschulte/dpa
In Deutschland wird am 26. September 2021 ein neuer Bundestag gewählt. Neben der politischen Frage „Wen soll ich wählen?“ stellt sich auch noch eine ganz praktische: „Wie soll ich wählen?“. Immerhin: bei der Bundestagswahl im Jahr 2017 gab es laut Bundeswahlleiter 586.726 ungültige Erst- und 460.849 ungültige Zweitstimmen. Beabsichtigt oder nicht – nicht nur unerfahrenen Wählerinnen und Wählern erspart dieser Artikel peinliche Fragen im Wahllokal: Wie setze ich meine Kreuze, sodass meine Stimme auch wirklich zählt? Und wie wählen eigentlich sehbehinderte Menschen?
Bundestagswahl: Wie sieht der Stimmzettel aus?
Bei der Bundestagswahl hat jede wahlberechtigte Person zwei Stimmen. Jeder Stimmzettel hat daher eine linke (schwarz markierte) Spalte und eine rechte (blau markierte) Spalte.
Auf der linken Spalte des Stimmzettels vergibt man seine Erststimme, mit der die Abgeordneten der Wahlkreise gewählt werden. Hier sind die Namen der Abgeordneten des jeweiligen Wahlkreises angegeben. In Deutschland gibt es 299 Wahlkreise, folglich gibt es 299 Versionen des Stimmzettels bei der Bundestagswahl. Zu jeder Person sind Informationen wie Beruf und Wohnort sowie Parteizugehörigkeit angegeben.
Auf der rechten Spalte des Stimmzettels vergibt man seine Zweitstimme, mit der die sogenannte Landesliste einer Partei gewählt wird. Hier sind die Parteiennamen mit Kurzbezeichnung sowie Familien- und Vornamen der ersten fünf Bewerberinnen bzw. Bewerber der Landeslisten dargestellt.
Vereinfacht ausgedrückt wird mit der Erststimme ein Direktkandidat und mit der Zweitstimme eine Partei gewählt. Da die Zweitstimme über die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag entscheidet, wird sie von Parteien oft als die „wichtigere“ Stimme angesehen. Es ist legitim, auf dem Stimmzettel nur ein Kreuz zu setzen.
Wonach richtet sich die Reihenfolge auf dem Stimmzettel?
Auf dem Wahlzettel ist die Reihenfolge der Wahlvorschläge per Gesetz geregelt. Dabei richtet sich die Reihenfolge der Landeslisten von Parteien nach der Anzahl der Zweitstimmen, die bei der letzten Bundestagswahl erreicht wurden. Die übrigen Parteilandeslisten folgen in alphabetischer Reihenfolge der Parteiennamen.
Welche Zeichen sind auf dem Stimmzettel erlaubt?
Auch wenn gemeinhin von „Kreuz setzen“ die Rede ist, muss auf dem Stimmzettel nicht zwangsläufig ein Kreuz gemacht werden. Prinzipiell ist es egal, ob ein Punkt, Haken oder eine andere Kennzeichnung gewählt wird. Dabei kann die Kennzeichnung auch außerhalb des dafür vorgesehenen Kreises erfolgen. Wichtig ist in beiden Fällen nur, dass der Wille des Wählers oder der Wählerin eindeutig ist.
Welche Zeichen sind auf dem Stimmzettel verboten?
Zeichen von verfassungsfeindlichen Organisationen oder Symbole anderer nicht politisch neutraler Weltanschauungen sind unzulässig und führen zur Ungültigkeit der Wahlstimme. Stimmzettel mit Kennzeichnungen wie Smileygesichtern, Fragezeichen oder anderen mehrdeutigen Symbolen werden ebenfalls als ungültig gewertet.
Was macht den Stimmzettel noch ungültig?
Eine ungültige Stimmabgabe ist bei der Bundestagswahl laut Bundeswahlleiter dann vorhanden, wenn der Stimmzettel
- nicht amtlich hergestellt ist,
- keine Kennzeichnung enthält,
- für einen anderen Wahlkreis gültig ist,
- der Wille des Wählers nicht zweifelsfrei erkennbar ist,
- einen Vorbehalt oder Zusatz enthält.
Darüber hinaus verliert der Stimmzettel seine Gültigkeit, wenn
- er durchgerissen oder durchgestrichen ist,
- mehrere Kennzeichen angebracht und nicht alle bis auf eine Kennzeichnung zweifelsfrei getilgt sind,
- der ganze Stimmzettel durchgestrichen oder durchgerissen ist, auch wenn er in einem Feld eine Kennzeichnung enthalten sollte,
- der Stimmzettel nur auf der Rückseite gekennzeichnet ist,
- ein Bewerber oder eine Bewerberin angekreuzt und andere angestrichen worden sind,
- ein Kreis gekennzeichnet ist, aber in dem dazugehörigen Kreiswahlvorschlag der Name des Bewerbers oder in dem Landeswahlvorschlag die Namen der Bewerber oder einzelner von ihnen durchgestrichen sind.
Kugelschreiber oder Bleistift: womit wird der Stimmzettel ausgefüllt?
Laut Bundeswahlordnung (BWO) muss in der Wahlkabine ein Schreibstift ausliegen. Der Bundeswahlleiter präzisiert, dass es sich dabei um „Bleistifte ..., Farbstifte, Kopierstifte, Tintenstifte, Kugelschreiber, Faserstifte, Filzstifte und ähnliche“ handeln darf. „Gegen die Benutzung eines eigenen, mitgebrachten Schreibstiftes“ ist nichts einzuwenden.
Was, wenn der Stimmzettel versehentlich falsch gekennzeichnet wurde?
Haben Wählende sich auf ihrem Stimmzettel „verschrieben“ oder ihn „versehentlich unbrauchbar gemacht“, darf ihnen laut BWO ein neuer Stimmzettel ausgehändigt werden. Der alte Stimmzettel muss vorher „im Beisein eines Mitglieds des Wahlvorstandes vernichtet“ werden.
Wie wählen sehbehinderte Menschen?
Blinde und sehbehinderte Menschen können eine Person bestimmen, die ihnen bei der Wahl Hilfestellung leistet. Diese kann Stimmzettel nach ihren Wünschen entsprechend kennzeichnen, falten und in die Wahlurne werfen. Außerdem können sehbehinderte oder blinde Wahlberechtigte eine Schablone zur Stimmenabgabe nutzen. Dadurch kann die beeinträchtigte Person selbständig und anonym wählen.
Die Stimmzettel besitzen zur besseren Orientierung oben rechts ein Loch, die Wahlschablonen sind dafür in der oberen rechten Ecke abgeknickt. Betroffene Personen bekommen die Schablonen bei einer Mitgliedschaft in einem Blindenverein wenige Tage vor der Bundestagswahl kostenlos zugeschickt. Die Blindenschablonen können auch über die bundesweite Hotline des DBSV e. V. (01805/666456) oder auf der Website der Landesverbände der DBSV bestellt werden.