Späte Razzia im Finanzministerium: Bahnstreik und Urlaub sollen laut Bericht Grund für Zeitpunkt sein

Die Staatsanwaltschaft Osnabrück durchsuchte das Bundesfinanzministerium und das Bundesjustizministerium in Berlin.

Die Staatsanwaltschaft Osnabrück durchsuchte das Bundesfinanzministerium und das Bundesjustizministerium in Berlin.

Hannover. Nachdem die Staatsanwaltschaft Osnabrück das Bundesfinanzministerium von Kanzlerkandidat Olaf Scholz (SPD) durchsucht hatte, gab es unter anderem Kritik am Zeitpunkt kurz vor der Bundestagswahl. Zwischen dem Durchsuchungsbeschluss und der eigentlichen Durchsuchung liegen etwa vier Wochen. Der SPD-Fraktionsvorsitzende Rolf Mützenich forderte gegenüber dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) Aufklärung, warum es einen so langen Zeitraum gegeben habe. Es steht der Verdacht im Raum, mit der Nähe zum Wahltag der SPD bewusst Stimmen streitig zu machen.

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Das Justizministerium in Niedersachsen hat sich jetzt dazu geäußert: In einem Antwortentwurf zu einer kleinen Anfrage des niedersächsischen SPD-Politikers Wiard Siebels erklärt das Ministerium den Urlaub einer Mitarbeiterin der Staatsanwaltschaft und den Bahnstreik als Gründe für die späte Durchsuchung. Das schreibt das ZDF, dem nach eigenen Angaben das Schreiben vorliegt.

Bahnstreik und Urlaub sorgten offenbar für späte Razzia

Laut ZDF-Bericht soll das zuständige Amtsgericht zunächst nur den Durchsuchungsbeschluss für das Bundesfinanzministerium ausgestellt haben und nicht auch für das Bundesjustizministerium. Erst nach Rückkehr der zuständigen Mitarbeiterin wurde dann die zweite Genehmigung beantragt und am 25. August erteilt, so der Bericht.

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Rund zwei Wochen später erfolgte die Durchsuchung der Ministerien in Berlin. „Aufgrund der notwendigen intensiven Vorbereitungen und unter Berücksichtigung des Streiks der Gewerkschaft der Lokführer vom 2.9. bis 7.9. wurde der Durchsuchungstermin dann auf den 9.9. festgelegt“, zitiert das ZDF aus dem Antwortschreiben. Die Durchsuchung rechtfertigt das Justizministerium damit, dass die erforderlichen Dokumente zuvor von einem Mitarbeiter „ausdrücklich unter Hinweis auf Geheimhaltungserfordernisse“ und mit dem Hinweis auf den „ordentlichen Dienstweg“ verweigert worden seien.

FIU im Fokus der Ermittlungen

Die Strafverfolger ermitteln gegen bislang nicht näher benannte Beamte der Anti-Geldwäsche-Behörde „Financial Intelligence Unit“ (FIU), die zum Zoll und damit zum Geschäftsbereich des Bundesfinanzministeriums gehört. Der Vorwurf der Strafvereitelung im Amt steht im Raum, weil die FIU Meldungen über Verdachtsfälle auf Geldwäsche nicht an die Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet hatte.

Da sowohl der Chef der Osnabrücker Staatsanwaltschaft, Bernard Südbeck, als auch die niedersächsische Justizministerin Barbara Havliza CDU-Mitglieder sind, wittern einige eine politische Einflussnahme so kurz vor der Bundestagswahl. Das Justizministerium in Hannover und die Staatsanwaltschaft wiesen jegliche Einflussname entschieden zurück. Kritik an den Vorwürfen übt CDU-Fraktionsvize Frei: „Olaf Scholz und sein politisches Umfeld schüren Zweifel an der Unabhängigkeit der Justiz, indem sie politische Einflussnahme bei der Durchsuchung seines Ministeriums unterstellen“, sagte er dem RND.

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SPD-Fraktionschef Mützenich hatte dem RND gesagt, dass vier Fragen geklärt werden müssten. Neben der zeitlichen Differenz zwischen der richterlichen Anordnung und dem konkreten Vorgehen handelt es sich dabei auch um „die Widersprüche zwischen den öffentlichen Äußerungen der Staatsanwaltschaft und dem Inhalt des richterlichen Durchsuchungsbeschlusses, das auffällige parteipolitische Engagement des Leitenden Staatsanwaltes und die falsche Behauptung, dass es Zweifel an der Kooperationsbereitschaft der Ministerien gegeben habe.“

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