Der Soli bleibt – und selbst Lindner kann sich freuen
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Der Bundesfinanzhof hat seine Entscheidung über eine Klage gegen den Solidaritätszuschlag verkündet.
© Quelle: Sven Hoppe/dpa
Berlin. Auf hoher See und vor Gericht sind Bürgerinnen und Bürger bekanntlich in Gottes Hand. Obwohl „die überwiegenden Stimmen im juristischen Schrifttum“ den Solidaritätszuschlag spätestens ab 2021 für verfassungswidrig halten – wie der Bundesfinanzhof selbst einräumt – haben die obersten Finanzrichter nun anders entschieden.
Das Urteil verwundert, schließlich wird mit einer fast 30 Jahre laufenden Ergänzungsabgabe die im Grundgesetz verankerte Finanzverfassung praktisch ausgehebelt. Denn der Bund hat sich bei der Einkommensbesteuerung eine Art zweite Säule geschaffen, deren Einnahmen ihm allein zustehen und über die er ohne Beteiligung des Bundesrats auch allein bestimmen kann.
Warum sich Christian Lindner freuen kann
Allerdings hat der Bundesfinanzhof in dieser Rechtsfrage nicht das letzte Wort. Ob der Soli tatsächlich noch mit dem Grundgesetz vereinbar ist, muss nun das Bundesverfassungsgericht klären. Dort liegt übrigens auch noch eine Klage der FDP aus Oppositionszeiten, die trotz des Wechsels der Liberalen in die Ampelregierung nicht zurückgezogen wurde. Bei der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesfinanzhof Mitte Januar war das FDP-geführte Bundesfinanzministerium zum großen Ärger von SPD und Grünen gleich gar nicht erschienen, um dort nicht in die Bredouille zu kommen, den ungeliebten Soli verteidigen zu müssen.
Für Christian Lindner als Chef der Steuersenkungspartei FDP ist der Spruch der Finanzrichter damit ein klarer Rückschlag. Als Bundesfinanzminister und oberster Kassenwart kann sich Christian Lindner hingegen freuen, auch wenn er das öffentlich niemals zugeben würde. Hätte er jetzt auf die jährlichen Soli-Einnahmen von gut 10 Milliarden Euro verzichten und darüber hinaus noch die seit 2021 zu Unrecht kassierte Steuer zurückzahlen müssen, wäre die von ihm so hoch gehaltene Einhaltung der Schuldenbremse erledigt gewesen.