Ruhegehalt, Fahrer und Bürokosten: Das steht Schröder, Merkel und Scholz nach ihrer Kanzlerzeit zu
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Altkanzler unter sich: Gerhard Schröder und Angela Merkel. (Archivbild)
© Quelle: Peer Grimm/dpa
Berlin. Versorgungsansprüche nach einer Kanzlerschaft sind gesetzlich geregelt. Sie können sich aus verschiedenen Aufgaben während der politischen Karriere zusammensetzen: aus der Dauer der Mitgliedschaft im Bundestag, aus der Tätigkeit als Bundes- oder Landesminister, als Ministerpräsident und als Kanzler oder Kanzlerin. Die verschiedenen Ansprüche werden aber teils miteinander verrechnet.
Für die Mitgliedschaft im Bundestag greift das Abgeordnetengesetz, wonach Parlamentarier oder Parlamentarierinnen je nach Dauer bis zu 65 Prozent der Abgeordnetenentschädigung zustehen können. Ansprüche aus der Zugehörigkeit zur Bundesregierung regelt das Bundesministergesetz. Die Höhe dieses Ruhegehaltes hängt von der Amtsdauer ab. Nach Angaben des Bundes der Steuerzahler kann die Pension eines Regierungsmitglieds bis zu rund 12.000 Euro hoch sein.
Alle Altkanzler, die Altkanzlerin und ehemalige Bundespräsidenten haben zudem eigentlich Anspruch auf ein Büro. Büroleitung, Referentenstellen, Schreibkräfte und Fahrer werden finanziert. Die Büros wurden bislang auf Lebenszeit zur Verfügung gestellt und konnten über Jahrzehnte existieren.
Angela Merkel (CDU, Amtszeit: 2005 bis 2021) erhält zum Beispiel nach einer Berechnung des Bundes der Steuerzahler insgesamt monatliche Altersbezüge von rund 15.000 Euro. Als die Altkanzlerin vor wenigen Monaten ihr neues Büro bezog, bekam sie neun Mitarbeiter mit Gehältern bis zu 10.000 Euro bewilligt.
Schröder soll Büro und Personal verlieren
Altkanzler Schröder ist wegen seiner Kontakte zu Russlands Präsident Putin hoch umstritten. Jetzt verliert wahrscheinlich einen Großteil seiner Sonderrechte.
© Quelle: dpa
Für das Büro von Vorgänger Gerhard Schröder (1998 bis 2005) flossen im vergangenen Jahr Personalausgaben von etwa 407.000 Euro aus der Staatskasse, seit 2016 waren es nach Angaben der Bundesregierung mehr als 3 Millionen Euro. Jüngst allerdings kehrten mehrere Mitarbeiter Schröder den Rücken – angeblich habe es etwa Differenzen wegen des russischen Angriffs auf die Ukraine gegeben.
Der Haushaltsausschuss des Bundestages entschied 2019, dass ehemalige Kanzler nur noch fünf Mitarbeiter haben sollten. Das gilt jedoch erst für die Zeit nach dem amtierenden Kanzler Olaf Scholz (SPD).
RND/dpa