Regenbogenfamilien: Gespräche über Reform des Abstammungsrechts

Momentan ist die Stiefkindadoption für gleichgeschlechtliche Paare die einzige Möglichkeit, um beide als Elternteil anerkannt zu werden. Foto: Guillermo Nova/dpa

Momentan ist die Stiefkindadoption für gleichgeschlechtliche Paare die einzige Möglichkeit, um beide als Elternteil anerkannt zu werden. Foto: Guillermo Nova/dpa

Berlin. Obwohl die Ehe seit 2017 in Deutschland für alle geöffnet ist, haben gleichgeschlechtliche Paare immer noch nicht dieselben Rechte wie Heterosexuelle. Besonders das Abstammungsrecht gilt bei Regenbogenfamilien als nicht mehr zeitgemäß. Das wollen die Grünen jetzt in Angriff nehmen.

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Abstammungsrecht benachteiligt Kinder

Die Grünen haben alle Fraktionen außer der AfD am Mittwoch zu einem Runden Tisch eingeladen, um an einer Reform des Abstammungsrechts zu arbeiten. Das teilte das Büro von Ulle Schauws exklusiv dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) mit.

„Wir brauchen dringend die Abschaffung der verfassungswidrigen Diskriminierung von Regenbogenfamilien, die in erster Linie die Kinder benachteiligt“, sagte Schauws, Grünen-Sprecherin für Queer- und Frauenpolitik.

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Führt beispielsweise die Mutter eine gleichgeschlechtliche Ehe, werden nicht beide Partner automatisch Eltern. Der Ehefrau steht momentan nur das mitunter langwierige Verfahren der Stiefkindadoption offen. Anders ist es bei heterosexuellen Paaren.

Unsicherheit für alle Beteiligten

Der Ehemann der Mutter ist bei Geburt das zweite rechtliche Elternteil des neu geborenen Kindes. Bei nicht verheirateten Paaren kann der Mann die Vaterschaft anerkennen. Beides gelte auch für den Fall, dass das Kind mittels Samenspende eines Dritten gezeugt wurde, hieß es aus dem Büro von Schauws.

Rechtlich haben Kinder, die in Regenbogenfamilien hineingeboren werden, erst mal nur einen Elternteil: die Mutter. Das ist nicht nur rein emotional ein Problem für alle Beteiligten. Die Neugeborenen seien dadurch weniger abgesichert, erklärte Schauws. „Sie haben keine Unterhalts-, Versorgungs- und Erbansprüche in Bezug auf ihren zweiten Elternteil.“

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Eine interfraktionelle Kraftanstrengung

Sowohl das Obergericht Celle in Niedersachsen als auch das Berliner Kammergericht hatten das Abstammungsrecht als verfassungswidrig eingestuft. Sie „haben kürzlich zwei Verfahren von Regenbogenfamilien ausgesetzt und die Frage nach der Verfassungsmäßigkeit der abstammungsrechtlichen Regelung dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt“, so Schauws.

Jetzt sei es wichtig, dass der Gesetzgeber endlich handelt. „Es braucht darum die gemeinsame interfraktionelle Kraftanstrengung, um den Lebensrealitäten der Kinder und ihrer Eltern gerecht zu werden.“

Reform noch in dieser Legislatur?

Neben Abgeordneten der SPD und der Linken sitzt auch Jens Brandenburg von der FDP am Runden Tisch. Gemeinsam mit seiner Kollegin Katrin Helling-Plahr hatte er einen offenen Brief an Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) verfasst. In dem Schreiben forderten sie Lambrecht auf, „noch in dieser Wahlperiode eine von Gerichten und Experten angemahnte Reform des Abstammungsrechts auf den Weg zu bringen“.

Bereits seit Langem würde die FDP im Bundestag darauf pochen, sagte Helling-Plahr auf Anfrage des RND. „Gerne führen wir daher Gespräche mit dem Ziel, die Vielfalt familiären Zusammenlebens endlich auch im Recht abzubilden.“

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Die Union wiederum reagierte auf eine Anfrage der Grünen nicht. Dennoch zeigt sich Schauws siegessicher: Die Beteiligten des Runden Tisches hätten eine einmalige Chance, noch vor der Sommerpause mit einer parlamentarischen Mehrheit „die Diskriminierung von Regenbogenfamilien im Abstammungsrecht abzuschaffen“.

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