Gericht sieht Fluchtgefahr

„Querdenken“-Initiator Michael Ballweg bleibt in U-Haft

ARCHIV - 16.05.2020, Baden-Württemberg, Stuttgart: Michael Ballweg, Initiator der Initiative «Querdenken», spricht bei einer Protestkundgebung auf dem Cannstatter Wasen. Ein halbes Jahr nach seiner Festnahme ist ein Ende der Ermittlungen noch nicht absehbar. (zu dpa: «"Querdenken"-Initiator Ballweg halbes Jahr in U-Haft») Foto: Christoph Schmidt/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

ARCHIV - 16.05.2020, Baden-Württemberg, Stuttgart: Michael Ballweg, Initiator der Initiative «Querdenken», spricht bei einer Protestkundgebung auf dem Cannstatter Wasen. Ein halbes Jahr nach seiner Festnahme ist ein Ende der Ermittlungen noch nicht absehbar. (zu dpa: «"Querdenken"-Initiator Ballweg halbes Jahr in U-Haft») Foto: Christoph Schmidt/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Stuttgart. „Querdenken“-Initiator Michael Ballweg bleibt auch nach mehr als einem halben Jahr in Untersuchungshaft. Das Oberlandesgericht Stuttgart ordnete die Fortdauer an, wie eine Sprecherin am Dienstag mitteilte. Nach der aktuellen Sach- und Beweislage sei der Beschuldigte bei bestehender Fluchtgefahr weiterhin des versuchten gewerbsmäßigen Betruges und der Geldwäsche dringend verdächtig. Auch habe die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen seit der Festnahme am 29. Juni vergangenen Jahres „durchweg mit der gebotenen Beschleunigung zügig geführt“.

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Ballwegs Anwälte hatten mehrfach vergeblich auf ein Ende der U-Haft gepocht und zuletzt damit argumentiert, dass die Fortdauer über sechs Monate hinaus laut Strafprozessordnung nur ausnahmsweise möglich sei. Die strikten Vorgaben dafür seien aus ihrer Sicht nicht erfüllt.

RND/dpa

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