Prozess um „NSU 2.0“-Drohmails startet - Komplex damit nicht aufgeklärt

Am 16. Februar 2022 beginnt der Prozess gegen den Angeklagten und mutmaßlichen Verfasser (Mitte) der "NSU 2.0"-Drohschreiben in Frankfurt/Main. Hinter seinem Verteidiger Ulrich Baumann (re.) bringen Justizbeamte ihn in den Gerichtssaal des Landgerichts Frankfurt.

Am 16. Februar 2022 beginnt der Prozess gegen den Angeklagten und mutmaßlichen Verfasser (Mitte) der "NSU 2.0"-Drohschreiben in Frankfurt/Main. Hinter seinem Verteidiger Ulrich Baumann (re.) bringen Justizbeamte ihn in den Gerichtssaal des Landgerichts Frankfurt.

Frankfurt/Main. Vor dem Frankfurter Landgericht beginnt an diesem Mittwoch der Prozess um die „NSU 2.0“-Drohschreiben mit rassistischen Beleidigungen und Todesdrohungen. Der mutmaßliche Verfasser muss sich wegen Beleidigung in 67 Fällen, versuchter Nötigung und Bedrohung verantworten. Außerdem werden ihm öffentliche Aufforderung zu Straftaten, Volksverhetzung, Besitz kinder- und jugendpornografischer Schriften sowie ein Verstoß gegen das Waffengesetz vorgeworfen.

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Mit der Festnahme des damals 53 Jahre alten Mannes in seiner Berliner Wohnung im Mai 2021 war eine Drohserie zu Ende gegangen, die auch einige Trittbrettfahrer fand. Begonnen hatte alles im Jahr 2018 mit Todesdrohungen gegen die Frankfurter Rechtsanwältin Seda Basay-Yildiz und ihre Familie. Die Drohschreiben waren mit „NSU 2.0“ unterzeichnet - in Anspielung auf die rechtsextreme Terrorzelle Nationalsozialistischer Untergrund (NSU).

Adressatinnen fordern vollständige Aufklärung des „NSU 2.0″-Komplex

Auch mehrere Linken-Politikerinnen und die Kabarettistin Idil Baydar erhielten Drohschreiben. Auch an die heutige Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) waren Briefe adressiert. In mehreren Fällen waren zuvor private Daten der bedrohten Frauen von Polizeirechnern unrechtmäßig abgefragt worden. Vor Beginn des Prozesses haben die betroffenen Frauen in einer gemeinsamen Erklärung vollständige Aufklärung gefordert.

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„Nach allem, was wir wissen, steht für uns jedoch fest: Der NSU 2.0-Komplex ist mit der Festnahme des Angeklagten nicht aufgeklärt. Es gibt für uns zwingende Hinweise auf mindestens gezielte Datenweitergabe aus Polizeikreisen“, hieß es darin.

Polizei möglicherweise in Drohschreiben verstrickt

„Wenn der Staat hier nicht aufklärt, sondern sich weiterhin weigert, konsequent auch gegen Beschuldigte aus polizeilichen Kreisen zu ermitteln, dann haben wir ein verfassungsrechtliches Problem“, betonten auch mehrere Anwaltsverbände in einer gemeinsamen Stellungnahme. Besondere Sorge bereite, dass der hessische Innenminister Peter Beuth (CDU) die Anklage als Anlass genommen habe, die Polizei als entlastet zu sehen. „Nur wenn auch die Frage einer möglichen Verstrickung hessischer Polizeibehörden aufgeklärt ist, kann der Ermittlungskomplex NSU 2.0 abgeschlossen werden“, betonte Anna Gilsbach aus dem Vorstand des Republikanischen Anwaltvereins RAV.

Die Fraktion der Linken im Hessischen Landtag rief zu einer Mahnwache vor dem Gericht zum Prozessbeginn auf. „Wir wollen unsere Solidarität mit den Betroffenen des NSU 2.0 zum Ausdruck bringen und klar machen: Rechte Netzwerke in Polizei, Sicherheitsbehörden und Militär müssen konsequent aufgedeckt und zerschlagen werden“, sagte der Linken-Abgeordnete Hermann Schaus.

Auf die Spur kamen die Fahnder dem Angeklagten, weil sein Sprachduktus in rechtsextremistischen Chatgruppen auffiel und dem in den Drohmails verwendeten Stil stark ähnelte. An seinen Klarnamen gelangten die Sicherheitsbehörden schließlich in einem Schachforum, wo der gleiche Duktus festgestellt worden war.

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RND/dpa

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