Polen: EU-Kommission hat keine Befugnis, sich in Justiz einzumischen
Warschau. Polens Regierung sieht keine Grundlage für das Vertragsverletzungsverfahren, das die EU-Kommission wegen eines Gesetzes zur Richterdisziplinierung gegen Warschau eingeleitet hat. "Die EU-Kommission hat keine Befugnis, sich in die Struktur des Justizsystems einzumischen, denn die Gestaltung dieses Bereichs ist allein die Domäne der Mitgliedsstaaten", erklärte das Justizministerium in Warschau am Donnerstag. Man erwarte, dass die EU-Kommission nicht länger ihre Kompetenzen überschreite und sich Befugnisse anmaße, die ihr der polnische Staat nicht übertragen habe.
Die EU-Kommission hatte im Mittwoch ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Polen eingeleitet. Dabei geht es um ein Gesetz, das Mitte Februar in Kraft getreten ist. Es sieht vor, dass polnische Richter mit Geldstrafen, Herabstufung oder Entlassung rechnen müssen, wenn sie die Entscheidungskompetenz oder Legalität eines anderen Richters, einer Kammer oder eines Gerichts infrage stellen. Auch dürfen sie sich nicht politisch betätigen.
EU-Kommission könnte Polen erneut vor Europäischem Gerichtshof verklagen
Falls Polen nicht einlenkt, könnte die Kommission das Land erneut vor dem Europäischen Gerichtshof verklagen. Zunächst hat die polnische Regierung nun jedoch zwei Monate Zeit, schriftlich auf die Bedenken zu antworten.
Die Beziehungen zwischen der EU-Kommission und der polnischen nationalkonservativen Regierungspartei PiS sind schon lange angespannt. Die PiS baut das Justizwesen des Landes seit Jahren umfassend um. Kritikern zufolge setzt sie Richter somit unter Druck. Die EU-Kommission überwacht in der Staatengemeinschaft die Einhaltung von EU-Recht und hat bereits mehrere Verfahren eingeleitet.
RND/dpa