Patientenschützer weisen Lauterbach-Forderung nach Neuregelung der Organspende zurück
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Ein Styroporbehälter zum Transport von zur Transplantation vorgesehenen Organen wird am Eingang eines OP-Saales vorbeigetragen.
© Quelle: Soeren Stache/dpa/Archivbild
Berlin. Patientenschützer haben den Vorstoß von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) scharf kritisiert, angesichts gesunkener Organspendezahlen einen neuen Anlauf für grundlegend neue Spenderegeln zu starten. „Karl Lauterbach lenkt von seinem eigenen Versagen ab“, sagte der Vorstand der Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). „Denn nicht das Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende ist gescheitert, sondern die Umsetzung durch den Bundesgesundheitsminister“, betonte er.
Seit Jahren kämen weder der Aufbau eines Transplantationsregisters noch die Informationspflicht bei den Bürgerämtern voran. „Stattdessen will der Gesundheitsressortchef die von ihm favorisierte Widerspruchslösung erzwingen“, kritisierte Brysch. Doch damit seien er und sein Vorgänger Jens Spahn (CDU) bereits in der vergangenen Wahlperiode gescheitert. „Der Bundesgesundheitsminister muss jetzt verbindlich erklären, wann das Transplantationsregister ans Netz geht“, fordert der Verbandschef.
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Fast 7 Prozent weniger Spenden
Zuvor war bekannt geworden, dass die Zahl der Organspenden im vergangenen Jahr deutlich gesunken ist. Wie die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) am Montag mitteilte, gab es 6,9 Prozent weniger Spenden als 2021. Im vergangenen Jahr spendeten demnach 869 Menschen nach ihrem Tod ein oder mehrere Organe – 64 weniger als im Vorjahreszeitraum. Auch die Summe der entnommenen Organe sank demnach von 2905 auf 2662. Damit gab es in Deutschland 2022 gerade einmal etwas mehr als zehn Spender pro eine Million Einwohner. Gleichzeitig stehen rund 8500 Menschen auf Wartelisten für ein Organ.
Lauterbach erklärte danach: „Das geltende Gesetz ist gescheitert.“ Viele Menschen seien zwar zur Organspende bereit, dokumentierten das aber nicht. „Deswegen sollte der Bundestag einen erneuten Anlauf nehmen, über die Widerspruchslösung abzustimmen. Das sind wir denjenigen schuldig, die vergeblich auf Organspenden warten“, sagte der SPD-Politiker.
Widerspruchslösung bedeutet, dass alle Menschen zunächst automatisch als Spender gelten sollen – außer man widerspricht. Ein erster Anlauf hierzu war im Januar 2020 gescheitert. Stattdessen beschloss der Bundestag eine moderatere Gesetzesregelung, wonach Organspenden nur mit ausdrücklicher Zustimmung erlaubt bleiben. Demnach soll aber eine stärkere Aufklärung mehr Bürger dazu bewegen, konkret über eine Spende nach dem Tod zu entscheiden. Ein Kernstück der Reform, ein neues Register, in dem man Erklärungen zu seiner Spendebereitschaft online speichern kann, wurde bisher jedoch gar nicht eingerichtet.