Niedersächsische Gesundheitsministerin: „Kann nur dringend raten, auch künftig Masken zu benutzen“
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Die niedersächsische Gesundheitsministerin Daniela Behrens (SPD).
© Quelle: imago images/Michael Matthey
Hannover. Die niedersächsische Gesundheitsministerin Daniela Behrens (SPD) hat einen Appell an die Bürgerinnen und Bürger gerichtet, trotz der bald auslaufenden Corona-Maßnahmen weiterhin Masken zu tragen – etwa beim Einkaufen oder anderen Gelegenheiten. „Ich kann nur dringend raten, aus Gründen des Infektions- aber auch Selbstschutzes, auch künftig die Masken zu benutzen. Ich fürchte, dass vom 3. April an bis Ostern die Inzidenzen noch weiter nach oben gehen“, sagte sie der „Hannoverschen Allgemeinen Zeitung“ (HAZ).
Ab Sonntag sind nach dem kürzlich geänderten Infektionsschutzgesetz und einer Übergangsfrist Maskenpflichten nur noch begrenzt möglich, etwa in Kliniken oder Pflegeheimen und öffentlichen Verkehrsmitteln. Masken in Geschäften oder Schulen und 2G- oder 3G-Zutrittsregeln kann es zwar auch noch geben, aber nur noch regional, wenn das jeweilige Landesparlament eine besonders kritische Corona-Lage dort feststellt (Hotspotregel). Mehrere Länder beklagen, dass dafür rechtssichere Kriterien fehlten. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte am Montag klargemacht, dass die neue Rechtsgrundlage nicht nochmals geändert werde.
„Wir haben als Bundesland mit anderen sehr stark dagegen gekämpft, aber uns leider nicht durchgesetzt. Das neue, liberale Infektionsschutzgesetz legt sehr hohe Hürden vor staatlich verordnete Eingriffe. Die kann man nicht einfach reißen“, sagte Behrens weiter. Deshalb werde es in Niedersachsen keine Hotspotregelung für das gesamte Bundesland geben. Mecklenburg-Vorpommern dagegen tut genau dies, auch der Stadtstaat Hamburg hat entsprechende Pläne.
Bundesjustizminister Marco Buschmann hatte der „Bild“-Zeitung gesagt: „Wo die Hotspotregeln gelten sollen, müssen auch durchweg die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen.“ Es gehe dabei insbesondere um „eine konkrete Gefahr für die Funktionstüchtigkeit des Gesundheitswesens“. Gebe es keine Gefahr für die Funktionstüchtigkeit des Gesundheitswesens, „werden Maßnahmen vor den Verwaltungsgerichten scheitern“, warnte Buschmann.
RND/tdi/dpa