Nicht qualifiziert genug: Gericht verhindert Wunschlösung des Bundes für Posten der Vizepräsidentin am Bundesfinanzhof
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Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat die Ernennung der neuen Vizepräsidentin des Bundesfinanzhofs gestoppt.
© Quelle: Peter Kneffel/dpa
München. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat die Ernennung der neuen Vizepräsidentin des Bundesfinanzhofs gestoppt. Grund ist, dass die frühere Bundesregierung der auserkorenen Richterin Anke Morsch nach Auffassung des Gerichts zu Unrecht den Vorzug gab. Das Bundesjustizministerium hat demnach „rechtsfehlerhaft“ gehandelt; drei unterlegene Bewerberinnen und Bewerber für den Vizeposten am höchsten deutschen Steuergericht seien eigentlich höher qualifiziert gewesen.
Der Verwaltungsgerichtshof bestätigte damit eine vorangegangene Entscheidung des Münchner Verwaltungsgerichts, gegen die der Bund Beschwerde eingelegt hatte. Rechtsmittel sind nicht möglich.
Auswahl von Beginn an umstritten
Morsch (SPD) war früher Justiz-Staatssekretärin im Saarland. Ihre Auswahl war von Beginn an umstritten. Die Präsidenten der Bundesgerichte, der Deutsche Richterbund und der Richterverein am Bundesfinanzhof hatten das Prozedere teils scharf kritisiert. Dabei geht es um die Frage, ob das Bundesjustizministerium politisch genehme Kandidatinnen und Kandidaten auf Führungsposten hievt, die fachlich die Anforderungen nicht erfüllen.
In den Auswahlkriterien ist eigentlich vorgesehen, dass Bewerber für Führungsstellen an den Bundesgerichten in der Regel fünfjährige Erfahrung am jeweiligen Gericht haben sollen. Doch Morsch erfüllt dieses Kriterium nicht.
RND/dpa