Auch Klagerecht für Betroffene vorgesehen

Bundesregierung einigt sich: Ampelkoalition unterstützt neues Lieferkettengesetz der EU-Kommission

Svenja Schulze (SPD), Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, spricht im Bundestag.

Svenja Schulze (SPD), Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, spricht im Bundestag.

Berlin. Die Ampelkoalition hat sich darauf verständigt, die im Vergleich zur deutschen Regelung deutlich strengeren Pläne der EU-Kommission für ein Lieferkettengesetz zu unterstützen. „Wir haben uns in der Bundesregierung darauf geeinigt, ein europäisches Lieferkettengesetz voranzutreiben, das über das deutsche Gesetz hinausgeht“, sagte Entwicklungsministerin Svenja Schulze (SPD) dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) im Interview.

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„Ich freue mich, dass auch die FDP diesen Weg mitgeht, denn die deutsche Position wird zentral sein für einen Erfolg in der EU. Schließlich sind wir mit unserem deutschen Lieferkettengesetz ein Pionier in der EU und weltweit“, fügte sie hinzu.

ARCHIV - 30.03.2022, Berlin: Svenja Schulze (SPD), Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, stellt den UNFPA Weltbevölkerungsbericht 2022 der Vereinten Nationen vor. Schulze will als Reaktion auf Folgen des Krieges in der Ukraine ein neues Bündnis für globale Ernährungssicherheit schaffen. (zu dpa «Entwicklungsministerin will Bündnis für globale Ernährungssicherheit») Foto: Kay Nietfeld/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Svenja Schulze: „Wer Kinderarbeit zulässt, muss verklagt werden können“

Das deutsche Lieferkettengesetz gilt Kritikern als nicht streng genug. Die EU-Kommission will deutlich schärfere Regelungen durchsetzen. Entwicklungsministerin Svenja Schulze im RND-Interview zur Haltung der Ampelkoalition in dieser Frage, zur anhaltenden Nahrungsmittelkrise und zu ihren Erwartungen an die nächste Weltklimakonferenz.

EU-Vorschlag sieht Klagerecht für Betroffene vor

Im Unterschied zum deutschen Lieferkettengesetz, das in der Zeit der großen Koalition verhandelt wurde und Anfang 2023 in Kraft tritt, sieht der Vorschlag der EU-Kommission unter anderem auch ein Klagerecht von Betroffenen gegen Unternehmen vor, sollte in deren Lieferkette gegen soziale oder Umweltstandards verstoßen werden. „Wenn Unternehmen Kinderarbeit zulassen oder die Umwelt zerstören, müssen sie dafür rechtlich belangt werden können“, betonte Schulze.

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Außerdem müssen größere Unternehmen nach den Worten der Ministerin Strategien vorlegen, wie sie ihr Geschäftsmodell in Einklang mit dem 1,5-Grad-Klimaziel bringen. In der deutschen Regelung spielt der Klimaaspekt hingegen nur eine untergeordnete Rolle. „Ein schlagkräftiges Lieferkettengesetz im zweitgrößten Wirtschaftsraum der Welt wird international eine enorme Sogwirkung entfalten“, zeigte sich Schulze optimistisch.

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