Mit der Maskenpflicht im Nahverkehr ist es bald vorbei
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Ein Mann bringt während eines Pressetermins, bei dem die neuen neue Hinweistafeln zur Maskenpflicht in Zügen und Bahnhöfen vorgestellt werden, einen der Hinweise, auf dem "Einstieg nur mit Maske" steht, an einem Zug an.
© Quelle: Sebastian Gollnow/dpa
Stuttgart. Mit der neuen Corona-Verordnung ist die Maskenpflicht im baden-württembergischen Nahverkehr seit diesem Dienstag (31. Januar) nach fast drei Jahren aufgehoben. Auch das Personal in Arztpraxen kann nun wieder auf den lange vorgeschriebenen Schutz verzichten. Es sind die letzten Auflagen, über die das Land selbst entscheiden konnte.
Wenige Tage lang werden Land und Bund noch getrennte Wege auf der Schiene gehen: Während für den Nahverkehr die Pflicht kassiert wurde, muss die Maske im Fernverkehr der Deutschen Bahn noch bis einschließlich Mittwoch (1. Februar) getragen werden.
Die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen galt in Baden-Württemberg seit Ende April 2020. Es reiche aber derzeit aus, das Tragen des Mund-Nase-Schutzes vor allem in öffentlich zugänglichen Innenräumen und im Nahverkehr zu empfehlen, hatte das Gesundheitsministerium bei der Ankündigung der Verordnung mitgeteilt. Die Corona-Regeln des Bundes sind noch bis zum 7. April gültig, dann entfällt nach aktuellem Stand auch die Maskenpflicht für Patienten und Besucher in Praxen.
WHO stuft Corona-Pandemie weiterhin als globalen Gesundheitsnotstand ein
Die Weltgesundheitsorganisation hebt die wegen der Corona-Pandemie ausgerufene höchste Alarmstufe auch weiterhin nicht auf.
© Quelle: dpa
Aufhebung der Maskenpflicht: NRW zieht am 1. Februar nach
Auch in Nordrhein-Westfalen gibt es – ab Mittwoch – keine Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr und keine fünftägige Isolationspflicht für Corona-Infizierte mehr. Mit Verweis auf eine weiter entspannte Infektionslage sowie einen hohen Immunisierungsgrad hatte das NRW-Gesundheitsministerium bereits vor Tagen den Wegfall dieser Schutzmaßnahmen zum 1. Februar 2023 bekanntgegeben. Die Maskenpflicht im öffentlichen Fernverkehr fällt laut Bundesregierung zum 2. Februar weg. So gibt es ab Donnerstag in NRW in allen Bussen und Bahnen keine Maskenpflicht mehr. Rund drei Jahre nach Beginn der Corona-Pandemie kehrt NRW damit weitgehend zur Normalität zurück.
Ab 1. Februar gilt nach Ansicht des NRW-Gesundheitsministeriums umso mehr der Grundsatz der Eigenverantwortung und Rücksichtnahme auf andere. „Wer krank ist, bleibt zu Hause“, hatte Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) mehrfach erklärt. Die Test- und Quarantäneverordnung des Landes läuft den Angaben des Ministeriums zufolge zum 31. Januar aus. Mit ihr ende die Pflicht, sich bei einer Corona-Infektion fünf Tage in häusliche Isolierung zu begeben. Der Umfang der Corona-Schutzverordnung wurde reduziert. Wer sich besonders schützen wolle, könne selbstverständlich freiwillig eine Maske in Bussen und Bahnen tragen, hatte das Ministerium betont.
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Für besonders gefährdete Gruppen in Krankenhäusern, Pflegeheimen und Arztpraxen bleiben aber Schutzmaßnahmen bestehen, die zum Großteil auf dem Bundesrecht beruhen. In Krankenhäusern, Pflegeheime und Arztpraxen müssen Beschäftigte und Besucher weiterhin eine Maske tragen. Ein negativer Selbsttest für Besucher und Besucherinnen reicht zum Betreten grundsätzlich aus, soweit nicht die Einrichtung eine Testmöglichkeit vor Ort auf ihrem Gelände anbietet. Wer positiv auf Corona getestet wurde, darf diese Einrichtungen – dazu gehören auch Werkstätten für Menschen mit Behinderungen – für fünf volle Tage nach dem Test nicht betreten. Für dort Beschäftigte gilt weiter ein Tätigkeitsverbot bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses.
Die Präsidentin des Sozialverbands VdK, Verena Bentele forderte gegenüber der Deutschen Presse-Agentur, dass man in Zügen „passgenaue Lösungen“ in Betracht ziehen sollte. „Dazu wären beispielsweise gesonderte Bereiche denkbar, die für Menschen mit Maskenwunsch reserviert sind“, sagte Bentele. „Im ICE gibt es ja schon vergleichbare Aufteilungen durch Ruhebereiche oder Handy-Bereiche.“ Dann könne jeder eigenverantwortlich entscheiden, ob er Maske trägt, und in den dafür vorgesehenen Bereich gehen.
Viele Reisende hielten sich nicht an Vorgaben
Allein in Zügen des Regionalverkehrs und auf Bahnhöfen in NRW sind seit der Einführung der Maskenpflicht im April 2020 bis Ende Januar dieses Jahres 462.110 bewusste Maskenverstöße dokumentierten worden. Das teilte das Kompetenzcenter Sicherheit NRW beim Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) mit. NRW-weite Zahlen zu Bußgeldverfahren sowie Strafanzeigen nach gewalttätigen Auseinandersetzungen lägen genauso wenig vor wie Gesamtzahlen der örtlichen Nahverkehrsunternehmen zu Verstößen in Bussen und Straßenbahnen.
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Neben OP-Masken waren anfangs auch selbstgenähte Stoffmasken oder über das Gesicht gezogene Schals und Tücher als Schutz erlaubt. Ende Januar 2021 erfolgte eine Verschärfung der Maskenpflicht im ÖPNV, da medizinische Masken wie OP- oder FFP2-Masken vorgeschrieben wurden. Im Streit um die Maske sei es immer wieder erforderlich gewesen, hartnäckige Verweigerer sowie Wiederholungstäter von der Weiterfahrt auszuschließen und gemeinsam mit den Ordnungsbehörden und der Bundespolizei Bußgeldverfahren einzuleiten, teilte das Kompetenzcenter mit.
Allein im Jahr 2021 seien rund 1,5 Millionen Menschen angesprochen und auf das korrekte Tragen der Maske und den nötigen Abstand hingewiesen worden. Für die Kontrolle zur Maskenpflicht und der 3G-Regeln wurden in den zurückliegenden Jahren laut VRR rund 100 zusätzliche Sicherheitskräfte in den Zügen und rund 120 Sicherheitskräfte in den Bahnhöfen eingesetzt, die die Ordnungsbehörden und die Bundespolizei verstärken sollten.
Zur Finanzierung der Zusatzkontrollen habe das Land NRW den Verkehrsunternehmen im ersten Jahr der Corona-Pandemie 15 Millionen Euro zusätzlich bereitgestellt, teilte das Kompetenzzentrum Sicherheit in seinem Jahresbericht für 2020 mit. 2021 hätten die Verkehrsunternehmen sogar 22,6 Millionen Euro für zusätzliches Sicherheitspersonal ausgegeben.
Corona-Instrumentenkasten ändert sich
Ein reduziertes Angebot an kostenlosen Bürgertests gibt es noch bis einschließlich 28. Februar. Gratis bleiben Schnelltests von Teststellen auch ohne Symptome unter anderem vor Besuchen in Kliniken und Pflegeheimen. Fürs „Freitesten“ nach einer Infektion fiel der Anspruch Mitte Januar weg. Er besteht aber weiter für medizinisches Personal, das sich vor der Arbeitswiederaufnahme testen lassen muss.
In vielen Supermärkten sind Plexiglasscheiben an den Kassen nach wie vor anmontiert. Eine Verordnung mit bundesweiten Vorgaben zum Infektionsschutz in Betrieben wird aber zeitgleich mit der Maskenpflicht im ICE aufgehoben. Mehr und mehr Länder erlassen die empfohlene Isolationspflicht für Infizierte, obwohl Lauterbach wegen der Sicherheit am Arbeitsplatz dafür wirbt. Im Gesetz parat stehende strengere Alltagsvorgaben blieben ohnehin ungenutzt.
Vakzine: Bundesregierung hadert mit überschüssigen Lieferungen
Eigentlich sollten über den Winter auch die Impfungen wieder kräftig Fahrt aufnehmen – vor allem zum Auffrischen länger zurückliegender Grundimmunisierungen mit fortentwickelten Präparaten, die an aktuelle Virusvarianten angepasst sind. Doch die Impfkampagne, die nunmehr in den Praxen läuft, dümpelt vorerst weiter vor sich hin. Die Bundesregierung bemüht sich schon darum, absehbar überschüssige Lieferungen für Deutschland noch zu stornieren oder zu reduzieren.
Für Urlaubsheimkehrer gelten die gelockerten Corona-Regeln ohne spezielle Nachweise bei der Einreise nach Deutschland weiter – zumindest solange keine neue, gefährlichere Virusvariante kursiert. Als neue Kategorie hinzu kamen nun aber Länder, in denen eine solche Variante „aufzutreten droht“. Reisende aus China müssen deswegen vor Abflug nach Deutschland vorerst einen negativen Corona-Test vorlegen.
Die bundeseigene Corona-App wurde seit 2020 mehr als 48 Millionen mal heruntergeladen – dabei ist unklar, auf wie vielen Smartphones sie aktiv ist. Die Warnfunktion funktioniert nun auch mit selbst gemachten Schnelltests ohne weitere offizielle Bestätigung.
RND/dpa