Bundesverfassungsgericht

Nach Urteil zur Parteienfinanzierung: Parteien müssen Gelder nicht zwingend zurückzahlen

Ein Hinweisschild mit Bundesadler und dem Schriftzug Bundesverfassungsgericht ist vor dem Gericht zu sehen.

Ein Hinweisschild mit Bundesadler und dem Schriftzug Bundesverfassungsgericht ist vor dem Gericht zu sehen.

Karlsruhe. Obwohl das Bundesverfassungsgericht eine Erhöhung der staatlichen Parteienfinanzierung um 25 Millionen Euro für nichtig erklärt hat, müssen die Parteien das bisher erhaltene Geld nach Einschätzung von Fachleuten nicht zwingend zurückzahlen.

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Die Entscheidung darüber obliege der Bundestagsverwaltung, erklärten Parteienforscherin Sophie Schönberger und Rechtswissenschaftler Joachim Wieland am Dienstag in Karlsruhe. Schönberger hatte in dem Verfahren die klagenden Abgeordneten von Grünen, FDP und Linkspartei vertreten, Wieland war Bevollmächtigter der Bundestags.

Die Erhöhung der staatlichen Parteienfinanzierung im Jahr 2018 um 25 Millionen auf 190 Millionen Euro war laut dem Urteil verfassungswidrig. Der Gesetzgeber habe die mit Stimmen von Union und SPD beschlossene Höhe der Anhebung nicht ausreichend begründet, befand das höchste deutsche Gericht. Offen ließ es in dem Urteil, ob die seither ausgezahlten Gelder zurückerstattet werden müssen.

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Rückwirkendes Gesetz?

Schönberger sagte, es sei rechtlich nicht einfach, an bestandskräftigen Bescheiden über die Zahlungen der vergangenen Jahre zu rütteln. Das stehe im Ermessen der Bundestagsverwaltung. „Das ist eine Verwaltungsentscheidung, die die Bundestagsverwaltung vor gewisse Herausforderungen stellen würde“, sagte Wieland.

Gegen eine Rückforderung spricht aus seiner Sicht, dass das Gericht anerkannt hat, dass infolge der Digitalisierung ein Mehrbedarf bestand. „Deswegen schiene mir eine elegantere Lösung zu sein, wenn der Gesetzgeber das durch ein rückwirkendes Gesetz klären würde.“ Alle Tatsachen lägen auf dem Tisch, so dass das innerhalb weniger Monate geschehen könne - dann müsste die Bundestagsverwaltung nicht unbedingt vorher eine Regelung festsetzen, sagte der Experte.

Für die für den 15. Februar geplante Festsetzung der neuen Höhe der staatlichen Mittel für die anspruchsberechtigten Parteien reiche die Zeit wohl nicht, sagte er. Da gelte zunächst die alte Rechtslage.

RND/dpa

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