Nach Urteil in Niedersachsen: Bund hält an 2G-Regel für Einzelhandel fest
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Ein Schild weist in einem Geschäft in der Kölner Innenstadt auf die 2G-Regeln hin.
© Quelle: Federico Gambarini/dpa
Berlin/Hannover. Die Bundesregierung hält auch nach einem gegenteiligen Gerichtsurteil in Niedersachsen an speziellen Corona-Auflagen für den Einzelhandel fest. Man halte die Zugangsregel nur für Geimpfte und Genesene (2G) weiterhin für sinnvoll, sagte Regierungssprecher Steffen Hebestreit am Freitag in Berlin. Die Bundesregierung sei auch überzeugt, dass das Infektionsschutzgesetz in dieser Angelegenheit klar sei und einen guten Rahmen bilde.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach sagte, es mache weder epidemiologisch noch gesundheitspolitisch Sinn, solche Regeln jetzt zu kippen. Dies gelte insbesondere wegen der bevorstehenden Welle mit der neuen Virusvariante Omikron, sagte der SPD-Politiker in Hannover.
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hatte am Donnerstag die 2G-Regel im Einzelhandel gekippt, die Bund und Länder Anfang Dezember bundesweit vereinbart hatten. Der Handelsverband protestiert gegen die Regelung, bei mehreren Gerichten sind auch schon Klagen eingegangen. In Schleswig-Holstein war ein Eilantrag gegen die 2G-Regel aber vom zuständigen Gericht abgelehnt worden. Dort verwiesen die Richter auf die neue, ansteckendere Omikron-Variante.
Mit Blick auf ein mögliches erneutes Bund-Länder-Treffen noch vor Weihnachten sagte Hebestreit, Kanzler Olaf Scholz (SPD) halte eine weitere Ministerpräsidentenkonferenz vorerst nicht für zwingend. Falls die Länder eine solche Beratung wollten, müsste man dies diskutieren.
Laumann hofft auf Bestand von 2G im NRW-Einzelhandel
NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) ist zuversichtlich, dass die 2G-Regelung im Einzelhandel von Nordrhein-Westfalen vor Gericht standhalten wird. „Meine Hoffnung, dass wir das so aufgeschrieben haben, dass sie auch vor den nordrhein-westfälischen obersten Gerichten standhält, ist groß“, sagte Laumann am Freitag in Düsseldorf. Wenn man sich die Geschichte aller Corona-Schutzverordnungen in NRW anschaue, sehe man, das Land habe nicht sehr viele Prozesse in wesentlichen Punkten verloren.
„Politisch bin ich schon der Meinung, dass es richtig ist, einen Unterschied zu machen zwischen geimpften und nicht geimpften Menschen in der Frage der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben“, betonte er. Durch eine relativ hohe Durchimpfungsrate sei es in NRW gelungen, das Corona-Infektionsgeschehen unter dem Bundesdurchschnitt zu halten. Damit bleibe die Situation in den Krankenhäusern beherrschbar.
Auf die Nachfrage, ob er einen Plan B in der Schublade habe für den Fall, dass das Oberverwaltungsgericht in Münster die 2G-Regelung im NRW-Einzelhandel kippe, sagte Laumann: „Warten wir mal ab, was das OVG in Münster sagt.“ Dann müsse man sich die Urteilsbegründung angucken und in deren Licht beurteilen, was man machen könne. Ohne eine Urteilsbegründung eine mögliche Nachfolgeregelung zu überlegen, sei nicht sehr zielführend.
In der kommenden Woche will das OVG in Münster ein Eilverfahren der Kaufhauskette Woolworth entscheiden, die gegen die 2G-Regel im NRW-Einzelhandel klagt. Ausgenommen von der Regel sind Läden des täglichen Bedarfs, wie Supermärkte, Lebensmittelgeschäfte und Drogerien.
RND/dpa