Nach Urteil im Tiergartenmord-Prozess: Russland weist zwei deutsche Diplomaten aus
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Die deutsche Botschaft in Moskau.
© Quelle: dpa
Moskau. Nach dem Urteil im sogenannten Tiergartenmord-Prozess am vergangenen Mittwoch hat Russland nun zwei deutsche Diplomaten zu „unerwünschten Personen“ erklärt. Das teilte das Außenministerium am Montag in Moskau nach einem Gespräch mit Botschafter Géza Andreas von Geyr mit. Der Schritt ist eine Reaktion auf die Ausweisung zweier russischer Botschaftsmitarbeiter in Berlin. Zudem sei der deutsche Botschafter einbestellt worden, meldete die Nachrichtenagentur RIA am Montag.
Das Auswärtige Amt in Berlin hat die Ausweisung durch Russland als erneute Belastung des deutsch-russischen Verhältnisses bezeichnet. „Dieser Schritt kommt nicht überraschend, ist aus Sicht der Bundesregierung jedoch vollkommen unbegründet“, erklärte ein Sprecher des deutschen Außenministeriums am Montag in Berlin. Die Bundesregierung strebe einen Austausch mit Russland auf Basis des Völkerrechts und des gegenseitigen Respekts an.
Der Sprecher des deutschen Außenministeriums schrieb weiter, nach Auskunft der russischen Seite handele es sich um eine reziproke Maßnahme, nachdem zwei Angehörige der Russischen Botschaft in Berlin zu unerwünschten Personen erklärt worden waren. Bei dieser deutschen Entscheidung der vergangenen Woche habe es sich um eine angemessene Reaktion auf die Feststellung des Kammergerichts Berlin gehandelt, dass der sogenannte Tiergartenmord im Auftrag staatlicher russischer Stellen verübt worden sei. Dies stelle eine schwerwiegende Verletzung der Souveränität der Bundesrepublik Deutschland dar.
Ein Berliner Gericht hatte vergangene Woche einen Russen zu lebenslanger Haft verurteilt und festgestellt, dass die Regierung in Moskau hinter der Tat stehe. Außenministerin Annalena Baerbock bestellte daraufhin den russischen Botschafter ein und erklärte zwei russische Diplomaten zu „unerwünschten Personen“. Die Regierung in Moskau kritisierte dies und kündigte „angemessene Maßnahmen“ an. Sie hat den Vorwurf zurückgewiesen, in dem Mord an einem Georgier im Berliner Tiergarten 2019 verstrickt zu sein.
RND/dpa/Reuters