Nach Corona-Gipfel: Erste Bundesländer verabschieden sich vom Inzidenzwert als Richtschnur

Stephan Weil (SPD), Niedersachsens Ministerpräsident.

Stephan Weil (SPD), Niedersachsens Ministerpräsident.

Berlin. Schon in der anschließenden Pressekonferenz zur Ministerpräsidentenkonferenz stieß Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) den Bundesländern ein kleines Hintertürchen auf. Man habe sich auf gemeinsame Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie geeinigt, bereits jetzt etablierte und bewährte Vorgehensweisen in unterschiedlichen Bundesländern seien aber weiter möglich, sagte Merkel in der Runde mit Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) und Berlins Regierendem Bürgermeister Michael Müller (SPD). Gerade in der Frage, was bei einer Inzidenz unter 35 passiere, seien die Bundesländer frei in ihrer Entscheidung, so ein Beschluss aus dem Corona-Gipfel am Dienstag.

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In vier Bundesländern ist aber jetzt schon klar: Die Corona-Beschlüsse aus der Bund-Länder-Runde werden nur zum Teil umgesetzt und in Landesrecht übertragen.

Ein Überblick:

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Mecklenburg-Vorpommern bleibt bei der Corona-Ampel

Das in Mecklenburg-Vorpommern geltende Ampelsystem bleibt auch weiterhin maßgeblich für den Umgang des Landes mit der Corona-Pandemie. Dadurch würden Testpflichten im Nordosten später greifen als in anderen Regionen Deutschlands, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD). Im Gegensatz zu anderen Bundesländern gelten diese somit nicht zwangsläufig ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 35. Erst wenn ein Landkreis diese Inzidenz erreicht habe und es zusätzlich auch eine bestimmte Anzahl an Corona-Patienten in den Krankenhäusern gebe, griffen die entsprechenden Vorgaben – spätestens aber, wenn ein Landkreis eine Sieben-Tage-Inzidenz von 50 erreicht habe.

Das Ampelsystem habe sich bewährt, sagte Schwesig. „Ich habe mich heute in der Ministerpräsidentenkonferenz dafür eingesetzt, dass es in Mecklenburg-Vorpommern bei diesem System bleiben kann, dass wir uns nicht allein nur nach der Inzidenz richten.”

An der geplanten Aufhebung der Maskenpflicht an Schulen nach den ersten zwei Unterrichtswochen nach den Ferien hält die Landesregierung laut Schwesig fest. Sie sagte aber auch, man müsse schauen, „wie lange wir diese Befreiung von der Maskenpflicht auch aufrechterhalten können”.

Brandenburgs Testpflicht greift bei Inzidenz von 20

In Brandenburg werde es laut Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) weiter eine Vielzahl von finanzierten Tests geben, etwa in Schulen, Kitas und in Betrieben, versicherte der Regierungschef. Jeder Ungeimpfte aber, der seinem Vergnügen nachgehen wolle und etwa Theater oder Restaurants besuchen möchte, müsse dann für Tests bezahlen, weil er andere und sich selber in Gefahr bringe.

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Was die Testpflicht angehe, bleibe Brandenburg vorerst bei der Regel, dass diese erst dann greife, wenn in einer Region der 20er-Wert bei der Sieben-Tage-Inzidenz für fünf Tage überschritten werde. Die aktuelle Umgangsverordnung gelte bis einschließlich 28. August und werde auch mit dem MPK-Beschluss nicht geändert, so Woidke.

Niedersachsen entwickelt eigenen Pandemiemaßstab

Nach der Ministerpräsidentenkonferenz am Dienstag will Niedersachsens Landesregierung spätestens am 25. August eine überarbeitete Corona-Verordnung vorlegen. Dieser könnte ein neuer Maßstab zur Einschätzung des Pandemiegeschehens anstelle der alleinigen Betrachtung der Inzidenz zugrunde gelegt werden. Das stellte Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) nach den Bund-Länder-Beratungen in Aussicht. Damit würde das Bundesland in dieser Frage einen eigenen Weg gehen.

Weil zeigte sich enttäuscht darüber, dass es am Dienstag keine gemeinsame Verständigung auf neue Parameter zur Lagebewertung gegeben habe, die neben der Inzidenz auch den Impffortschritt und die Intensivbettenbelegung stärker berücksichtigen. Niedersachsen hätte dies für geboten gehalten und das auch in einer Protokollnotiz zum Bund-Länder-Beschluss klar zum Ausdruck gebracht. Man prüfe in Niedersachsen nun verschiedene Modelle und bereite eine Lösung vor. Von Bund und Ländern habe er sich „insgesamt eine präzisere Vorbereitung in dieser Frage gewünscht”, so Weil.

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Baden-Württemberg verabschiedet sich von der Inzidenz

Auch Baden-Württemberg hat eine Abkehr von der Sieben-Tage-Inzidenz als Bezugswert für Corona-Maßnahmen am Mittwoch beschlossen.

Laut Stuttgarter Gesundheitsministerium dürfen ab kommender Woche alle Menschen unabhängig von der Inzidenz am gesellschaftlichen Leben teilnehmen. Voraussetzung dafür ist, dass man entweder geimpft, genesen oder getestet ist. Auch Personenobergrenzen bei kulturellen Veranstaltungen im Innenbereich sowie in Klubs und Diskotheken soll es nicht mehr geben. Wer nihct geimpft ist muss einen negativen PCR-Test vorweisen können. Innen-Gastronomie, Friseure und körpernahe Dienstleistungen können auch mit einem Antigen-Schnelltest in Anspruch genommen werden.

RND/fw mit Material der dpa

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