Nach Bund-Länder-Schalte: So setzen die Länder die Maßnahmen um
:format(webp)/cloudfront-eu-central-1.images.arcpublishing.com/madsack/OWB3PKYLIVHTDKBDKVBVP2LK6U.jpeg)
NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) spricht im Landtag.
© Quelle: Rolf Vennenbernd/dpa
Düsseldorf. In Nordrhein-Westfalen werden die strengen Corona-Einschränkungen nach Worten von Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) bis in die ersten Januar-Tage verlängert.
„Es wird Weihnachten keine offenen Restaurants geben. Es wird Silvesterabend kein Silvesteressen in irgendeinem Restaurant geben“, sagte Laschet am Donnerstag im Landtag in Düsseldorf. „Alle Maßnahmen gelten bis in die ersten Januartage, damit schaffen wir Klarheit für die Restaurants, für die Unternehmer, aber auch für jeden Einzelnen.“
Laschet rechtfertigte zugleich die Verschärfung der Kontaktbeschränkungen bis Weihnachten und die Lockerungen zwischen dem 23. Dezember und dem 1. Januar. Mit den strengeren Auflagen vor dem Weihnachtsfest sollten die Infektionszahlen möglichst gesenkt werden.
Denn zum Weihnachtsfest sei damit zu rechnen, „dass Millionen Menschen in Deutschland“ ihre Eltern und Großeltern besuchten und dadurch die Zahlen wieder anstiegen. „Das kann man jetzt schon erahnen“, sagte Laschet.
Bayern verlängert Teil-Lockdown
Auch das bayerische Kabinett beschloss die Verlängerung des Teil-Lockdowns und der strengen Kontaktbeschränkungen für den Freistaat. Freizeit- und Kultureinrichtungen aller Art sowie die Gastronomie müssen demnach zunächst bis mindestens 20. Dezember geschlossen bleiben, wie aus der Mitteilung der Staatskanzlei vom Donnerstag hervorgeht. Veranstaltungen bleiben untersagt, touristische Übernachtungsangebote verboten.
Für private Kontakte gilt künftig dieselbe Regel wie in der Bund-Länder-Vereinbarung. Familien und enge Freunde sollen wenigstens zusammen Weihnachten feiern können. Vom 23. Dezember an bis “längstens” 1. Januar sollen Treffen “im engsten Familien- und Freundeskreis” möglich sein, bis maximal zehn Personen insgesamt.
Klassen-Teilung in Corona-Hotspots
In bayerischen Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer Corona-Inzidenz von mehr als 200 müssen Schulklassen ab Klassenstufe acht künftig in der Regel geteilt werden, wenn Mindestabstände nicht eingehalten werden können. Es soll dann auf Wechsel- oder Hybridunterricht umgestellt werden.
Zudem müssen in diesen besonderen Hotspot-Regionen Musik- und Fahrschulen schließen, und es soll ein ganztägiges Alkoholverbot auf bestimmten öffentlichen Plätzen gelten. Märkte und Wochenmärkte müssen schließen, ausgenommen ist nur der Lebensmittelverkauf.
Keine Lockerungen an Weihnachten in Berlin
Die von Bund und Ländern verabredeten Lockerungen bei den Kontaktbeschränkungen für private Treffen über Weihnachten und Silvester sollen in Berlin nicht gelten. Darauf verständigte sich der Senat am Donnerstag nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur.
Im Corona-Hotspot Berlin könne es keine derartigen Lockerungen geben, hieß es aus Senatskreisen. Demnach sollen sich in Berlin über die Feiertage maximal fünf Personen zu privaten Zusammenkünften treffen dürfen, hinzu kommen Kinder.
Der Teil-Lockdown wird in Berlin außerdem bis zum 22. Dezember verlängert. Unter anderem zahlreiche Kultur- und Freizeiteinrichtungen wie Museen, Theater und Schwimmbäder bleiben damit weiter geschlossen. Bund und Länder hatten sich bei ihren Beratungen darauf geeinigt, den Teil-Lockdown bis zum 20. Dezember zu befristen.
Thüringen bleibt bei spätem Ferienbeginn
Anders als andere Bundesländer zieht Thüringen seinen Ferienbeginn nicht auf einen einheitlichen 19. Dezember vor, sondern bleibt beim 23. Dezember. Ältere Schüler sollen aber in den Tagen vor Weihnachten zu Hause bleiben und dort Distanzunterricht erhalten. Zuhause bleiben sollen Schüler ab der Klassenstufe 7 ab 21. Dezember und bis zum 10. Januar.
Bund und Länder hatten sich am Mittwoch darauf verständigt, dass bereits der 18. Dezember der letzte Schultag sein soll. Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) hatte bei dem Thema aber zu Protokoll gegeben, dass er diesen Punkt noch mit seinem Kabinett abstimmen wolle.
Das Thüringer Bildungsministerium gab am Donnerstag zudem bekannt, dass der Betrieb aller Schulen und Kitas ab Dezember eingeschränkt wird. Um Kontakte zu reduzieren, sollen dann feste Klassen und Kita-Gruppen von möglichst jeweils denselbenen Lehrern und Erziehern unterrichtet und betreut werden. Weitere Verschärfungen sind für Landkreise mit einem Inzidenzwert von über 200 geplant. Ab der Klassenstufe 7 soll dann ein Mindestabstand von 1,5 Metern in den Klassen gelten.
Hessen: Hotels an Weihnachten geöffnet?
Wegen der Corona-Pandemie müssen sich die Menschen in Hessen auch im Dezember auf deutliche Einschränkungen einstellen. Das Corona-Kabinett beschloss am Donnerstag eine Verlängerung des Teil-Lockdowns über Ende November hinaus, wie Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) in Wiesbaden erklärte. Er kündigte zudem schärfere Kontaktbeschränkungen an. Die neue Verordnung gilt bis zum 20. Dezember.
Auch in Hessen wird es über die Weihnachtstage und an Silvester voraussichtlich Lockerungen geben. Für Verwandtenbesuche über die Weihnachtsfeiertage will Hessen private Übernachtungen in Hotels ermöglichen.
Der Ministerpräsident betonte, dass für das Verhalten der Menschen in ihren Wohnungen und Häusern nach wie vor keine Vorgaben gemacht werden. Das gelte etwa auch an Silvester, für das Böllern im eigenen Garten.
Niedersachsen: Wechselmodell an Schulen in Corona-Hotspots
Für Schulen in Corona-Hotspots gelten ab Dezember in Niedersachsen verschärfte Regeln. Zentral dabei sei in Orten mit einer Sieben-Tage-Inzidenz ab 200 der automatische Wechsel in geteilte Lerngruppen für alle Schülerinnen und Schüler ab dem 7. Jahrgang, sagte Kultusminister Grant Hendrik Tonne (SPD) am Donnerstag in Hannover. Das Szenario B, also der Unterricht im Wechselmodell, gelte ab dem 1. Dezember sofort und für mindestens 14 Tage für alle Schulen in einer betroffenen Stadt oder einem betroffenen Landkreis.
Alle Schüler in Corona-Hotspots müssen zudem eine Mund-Nasen-Bedeckung auch im Unterricht tragen.
RND/dpa/epd