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Nach AfD-Störaktion: Merkels Regierungserklärung unter erhöhtem Schutz

Demonstration gegen das neue Infektionsschutzgesetz am Mittwoch vergangener Woche am Reichstag.

Demonstration gegen das neue Infektionsschutzgesetz am Mittwoch vergangener Woche am Reichstag.

Berlin. Nach der Störaktion von sogenannten Gästen der AfD-Bundestagsfraktion am Rande der Bundestagssitzung zum Infektionsschutzgesetz am Mittwoch vergangener Woche gelten bei der am Donnerstag stattfindenden Regierungserklärung von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) zur Corona-Politik erneut erhöhte Sicherheitsanforderungen. Das erfuhr das RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND).

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Wie aus einer dem RND vorliegenden E-Mail an die 709 Abgeordneten hervorgeht, hat Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) die Sechs-Personen-Regelung abermals außer Kraft gesetzt. Normalerweise können Mitglieder des Bundestages bis zu sechs Personen als Gäste ins Haus bringen, ohne dass diese zuvor bei der Einlasskontrolle namentlich angemeldet wurden und dort eine Zuverlässigkeitsüberprüfung durch Abfrage in der polizeilichen Datenbank Inpol erfolgt ist. Die Personalien sind der Bundestagsverwaltung in diesen Fällen nicht bekannt.

E-Mail an alle Abgeordneten

So wie bereits am vorigen Mittwoch, als es im Vorfeld Warnungen vor Störungen gab, müssen sich alle Gäste im Geschäftszimmer der Einlasskontrolle nun erneut mit einem entsprechenden Formular registrieren. Bei unangemeldeten Gästen wird eine Prüfung durch die Bundestagspolizei veranlasst.

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Ferner wird in der E-Mail darauf hingewiesen, dass sich Gäste nicht unbegleitet im Haus aufhalten dürfen und einen Mund-Nasen-Schutz tragen müssen. Das Außer-Kraft-Setzen der Sechs-Personen-Regelung sei eine „reine Vorsichtsmaßnahme, um zu wissen, wer im Haus ist“, heißt es in der Bundestagsverwaltung. Zudem werden im Reichstagsgebäude wieder mehr Polizisten unterwegs sein als üblich.

Keine rechtlichen Folgen

Allerdings werden die Störungen der vergangenen Woche aller Voraussicht nach keine strafrechtlichen Konsequenzen haben. Das verlautet aus dem Bundestagspräsidium, das am Mittwochmorgen tagte, und der Bundestagsverwaltung gleichermaßen. Stattdessen sei eher mit Änderungen der Haus- und Geschäftsordnung zu rechnen. Bisher habe kein Betroffener Anzeige erstattet, heißt es. Und eine Prüfung durch Hausjuristen habe ergeben, dass vergleichbare Fälle stets nur ein Bußgeld nach sich gezogen hätten. Über das weitere Vorgehen entscheidet jedoch nicht das Bundestagspräsidium, sondern der Ältestenrat, der am Donnerstag um 13 Uhr zusammentritt.

Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki (FDP) hatte nach den Störungen Konsequenzen gefordert. Es sei zu prüfen, ob der Straftatbestand der Nötigung von Mitgliedern von Verfassungsorganen nach Paragraf 106 des Strafgesetzbuches erfüllt ist, sagte er. Die Störer verfolgten das Ziel, die Parlamentarier zu einer Ablehnung des Infektionsschutzgesetzes zu bringen.

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