Messerattacke in Würzburg: die Gefahr der alleingelassenen Einzeltäter

Gedenken an die Opfer des Messerattentats: Kerzen und Blumen werden als Gedenken an die Opfer neben den Tatort in Würzburg gelegt.

Gedenken an die Opfer des Messerattentats: Kerzen und Blumen werden als Gedenken an die Opfer neben den Tatort in Würzburg gelegt.

Berlin. Er war ein Einzeltäter. Das ist fast alles, was wir gesichert über den 24-jährigen Somalier wissen, der am Freitagabend in Würzburg drei Frauen erstach und sieben weitere Menschen teils lebensgefährlich verletzte. Er floh nach Deutschland – und kam nirgendwo an. In der Stadt fiel er auf, barfuß und betrunken. Er war polizeibekannt, es gibt Berichte über Verfolgungswahn, ebenso wie Schriften im Mülleimer, auf somalisch und mögliches dschihadistisches Propagandamaterial.

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Nach Taten wie der von Würzburg drängen sich naturgemäß bohrende, heikle Fragen auf: Hätte die Tat verhindert werden können? Hätte jemand früher etwas tun müssen? Für die rechten Populisten ist der Fall klar: Ohne Geflüchtete in Deutschland keine Kriminalität durch Geflüchtete. Ihre Deutungen haben wieder Konjunktur in diesen Tagen.

Hätte er bessere Hilfe bekommen können? Hätte jemand seine Radikalisierung bemerken können?

Der Täter kam aus einem Bürgerkriegsland. So lange sich dieses Land an internationale Konventionen hält, so lange Deutschland ein Herz hat, werden Menschen wie er hier aufgenommen werden. Mit 19 Jahren kam er ins Land, sein Fall wurde bearbeitet, er bekam einen Status, eine Unterkunft, Hilfe zum Lebensunterhalt.

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Bekam er auch psychologische Hilfe? Mehrfach soll er in einer Klinik gewesen sein. Konnte ihm geholfen werden? Konnte jemand Kontakt aufbauen zu ihm, die Barrieren der Sprache und der Erfahrungen überwinden? Suchte er Zuflucht im radikalen Islamismus – und hätte das verhindert werden können? Wir wissen es nicht. Kann unser Asyl- und Gesundheitssystem tickende menschliche Zeitbomben aus Kriegsregionen entschärfen? Es sieht nicht so aus.

Es gibt einen anderen, spektakulären Fall, den Fall Jamal Nasser Mahmoudi. Der 23-Jährige gehörte zu den 69 Afghanen aus Horst Seehofers „Geburtstagsabschiebung“ vor drei Jahren. Er war straffällig geworden, soll Drogenprobleme gehabt haben, war psychisch auffällig. Nach der Abschiebung in Kabul beging er Suizid.

Ein Mann aus einem Bürgerkriegsland tötet Unschuldige. Ein anderer tötet sich selbst. Verhindert wurde beides nicht.

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