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„Nach Recht und Gesetz richten“

Maskenpflicht im Herbst: Justizminister gegen vorschnelle Maßnahmen

13.05.22: Bundesjustizminister Marco Buschmann in der 35. Sitzung des Deutschen Bundestages im Reichstagsgebäude, Berlin. Buschmann hat mit Blick auf die Vorbereitung einer möglichen Maskenpflicht ab Herbst angemahnt, nicht vorschnell einzelne Maßnahmen festzulegen.

13.05.22: Bundesjustizminister Marco Buschmann in der 35. Sitzung des Deutschen Bundestages im Reichstagsgebäude, Berlin. Buschmann hat mit Blick auf die Vorbereitung einer möglichen Maskenpflicht ab Herbst angemahnt, nicht vorschnell einzelne Maßnahmen festzulegen.

Berlin. Bundesjustizminister Marco Buschmann hat mit Blick auf die Vorbereitung einer möglichen Maskenpflicht ab Herbst angemahnt, nicht vorschnell einzelne Maßnahmen festzulegen. „Ich bin dafür, dass wir uns nach Recht und Gesetz richten. Das sieht eine Evaluierung vor“, sagte Buschmann den Zeitungen der Funke Mediengruppe am Freitag. Die Ergebnisse der Evaluierung sollten „unbedingt“ berücksichtigt werden, „bevor wir uns auf einzelne Maßnahmen vorschnell festlegen“, sagte der FDP-Politiker.

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Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach erwägt Maskenpflicht in Innenräumen im Herbst

Lauterbach will auf eine mögliche neue Corona-Welle im Herbst wieder mit einer Maskenpflicht in Innenräumen reagieren können.

Maskenpflicht in Innenräumen: Karl Lauterbach will für den Herbst vorsorgen

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) will auf eine mögliche neue Corona-Welle im Herbst wieder mit einer Maskenpflicht in Innenräumen reagieren können. Derzeit werde erneut am Infektionsschutzgesetz gearbeitet, sagte der SPD-Politiker am Mittwochabend in der ZDF-Sendung „Markus Lanz“. „Das läuft ja am 23.9. aus. Und dann wird die Frage erneut zu diskutieren sein, ob zum Beispiel Maskentragen in Innenräumen wieder verpflichtend wird.“ Er halte es für unbedingt notwendig, sich für den Herbst diese Möglichkeit zu eröffnen.

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Aktuell sinken die Corona-Inzidenz und die Zahl der Klinikaufnahmen weiter - das Robert Koch-Institut schätzt die Gefährdung für die Bevölkerung aber weiterhin als hoch ein.

Infektionsschutzgesetz läuft am 23. September aus

Das erst kürzlich geänderte Infektionsschutzgesetz läuft bis 23. September. Allgemeine Maskenpflichten für Veranstaltungen oder beim Einkaufen sowie 2G- und 3G-Regelungen sind damit seit Anfang April weggefallen. Vorerst gilt ein „Basisschutz“ - etwa mit Maskenpflichten in Bussen, Bahnen, Kliniken, Praxen und Pflegeheimen. Unabhängig von staatlichen Vorgaben gibt es aber vielerorts, etwa in Kultureinrichtungen, auch weiter Schutzregeln mit Maskenpflichten.

RND/dpa

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