Nach Angriffen in der Silvesternacht

Angriff auf Einsatzkräfte: Buschmann sieht keinen Bedarf für Strafverschärfung

Marco Buschmann (FDP), Bundesjustizminister (Archivbild).

Marco Buschmann (FDP), Bundesjustizminister (Archivbild).

Berlin. Im Bundesjustizministerium gibt es wenig Neigung, dem Vorschlag von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) für eine Strafverschärfung bei Angriffen auf Polizisten, Feuerwehrleute und Rettungskräfte zu folgen. Der Vorschlag sei im Justizministerium noch nicht „offiziell eingegangen“, sagte eine Sprecherin des Ministeriums am Montag in Berlin. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) habe zudem bereits nach den Berichten über solche Angriffe in der Silvesternacht erklärt, dass es vor allem darum gehen müsse, das geltende Recht durchzusetzen, und dass er „in dem Sinne keinen Bedarf sieht“ für eine erneute Änderung im Strafrecht.

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Faeser hatte vorgeschlagen, wer Polizeibeamte und Rettungskräfte in einen Hinterhalt lockt, solle dafür künftig härter bestraft werden. In einem Papier ihres Ministeriums, das am Freitag an die Fraktionen der Koalition versandt worden war, heißt es: „Die aktuelle Entwicklung einer zunehmend brutalen Gewalt gegen Polizei- und Rettungskräfte unterstreicht, dass es hier eines klaren rechtspolitischen Signals bedarf, das die besondere Verwerflichkeit dieser Taten deutlich herausstellt und qualifiziert bestraft.“

Innenministerium für Ergänzung des Strafkatalogs

Im Strafgesetzbuch ist jetzt schon vorgesehen, dass tätliche Angriffe auf Vollstreckungsbeamte sowie Einsatzkräfte von Feuerwehr und Rettungsdienst als besonders schwere Fälle mit einem Strafrahmen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren gelten, wenn Täter Waffen oder gefährliche Werkzeuge dabei haben. Das Gleiche gilt, wenn jemand Einsatzkräfte durch eine Gewalttätigkeit „in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung bringt“ oder wenn die Tat gemeinschaftlich begangen wird.

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Die Innenministerin schlägt jetzt vor, diesen Katalog zu ergänzen. Demnach sollte in Fällen, wo Einsatzkräfte - etwa durch die Vortäuschung eines Unglücksfalls - in einen Hinterhalt gelockt und dann attackiert werden, eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr drohen.

RND/dpa

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