Keine Kontrollen des Lkw-Sonntagsfahrverbots in mehreren Bundesländern
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Mehrere Bundesländer verzichten an diesem Sonntag darauf, das Fahrverbot für Lastwagen durchzusetzen.
© Quelle: Patrick Pleul/dpa
Düsseldorf/Berlin. Mehrere Bundesländer verzichten an diesem Sonntag darauf, das Fahrverbot für Lastwagen durchzusetzen. Grund dafür ist der für Montag angekündigte bundesweite Warnstreik im Verkehrssektor. Warentransporte können so gegebenenfalls vorgezogen werden. Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Hessen, Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt, das Saarland und Hamburg kündigten an, das Lkw-Fahrverbot am Sonntag aufzuheben beziehungsweise nicht zu kontrollieren. Für eine solche Ausnahme hatten sich zuvor Spediteure, Handel und auch Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) eingesetzt.
Die Polizei in Baden-Württemberg werde grundsätzlich von der Ahndung von Verstößen gegen das Sonntagsfahrverbot absehen, sagte ein Sprecher des Stuttgarter Innenministeriums am Samstag auf Anfrage. Bereits am Freitag hatte Rheinland-Pfalz das Lkw-Fahrverbot für diesen Sonntag ausgesetzt. Das Innenministerium von Nordrhein-Westfalen kündigte an, die Polizei in dem Bundesland werde „am kommenden Sonntag von Kontrollen des Sonntagsfahrverbots absehen“.
„Um Lieferketten und die Versorgung nicht zu gefährden und höchstmöglich stabil zu halten, schließt sich die Polizei Hamburg der Empfehlung des Bundesverkehrsministeriums an und wird für den Zeitraum des Sonntagsfahrverbotes für Lkw von ihrem Opportunitätsprinzip Gebrauch machen“, teilte die Polizei der Deutschen Presse-Agentur in Hamburg mit.
Bundesweiter Warnstreik am Montag
Mecklenburg-Vorpommern will sich nun mit den anderen Ländern abstimmen. „Wir benötigen eine bundesweit einheitliche Lösung“, sagte ein Sprecher des Verkehrsministeriums am Samstag in Schwerin.
Die Gewerkschaft Verdi und die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) haben für Montag zu einem bundesweiten Warnstreik im Verkehr aufgerufen. Betroffen sein sollen der Fern- und Regionalverkehr auf der Schiene, Flughäfen, Wasserstraßen und Häfen sowie die Autobahngesellschaft.
RND/dpa