Ausweitung der elektronischen Patientenakte

Lauterbach will digitale Gesundheitsanwendungen voranbringen

9. April 2022. SPD Wahlkampf für die NRW Landtagswahl 2022. Gesundheitsminister Karl Lauterbach auf dem Gesundheitsfest der SPD in Mülheim an der Ruhr.

9. April 2022. SPD Wahlkampf für die NRW Landtagswahl 2022. Gesundheitsminister Karl Lauterbach auf dem Gesundheitsfest der SPD in Mülheim an der Ruhr.

Berlin. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach dringt auf einen deutlichen Schub für digitale Gesundheitsanwendungen mit konkreten Verbesserungen für Patienten und Mediziner. Es gehe nicht um eine andere Form der Dokumentation und Archivierung der Medizin, die immer gemacht worden sei, sagte der SPD-Politiker am Dienstag bei der Fachmesse DMEA in Berlin. Es gehe um eine bessere Medizin, die sonst nicht mögliche Dinge ermögliche, und wo der Nutzen im Alltag gespürt und erlebt werden könne. Dafür solle nach der Sommerpause ein Strategieprozess mit Einbeziehung aller Beteiligten begonnen werden. Zugleich gelte es, die technischen Voraussetzungen weiter auszubauen.

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Beim elektronischen Rezept könne es etwa nicht nur darum gehen, dass man künftig einen QR-Code in die Apotheke bringe, sagte Lauterbach. Überlegt werde etwa, ob damit auch Medikamente vorbestellt werden könnten, die beim Abholen dann schon dort seien. Nach Angaben der zuständigen Gesellschaft Gematik wurden seit Oktober 2021 mehr als 10.000 E-Rezepte eingelöst. Lauterbach sagte, er nehme an, dass in der Testphase die Marke von 30.000 Rezepten bis zum Sommer erreicht werde und dann auf ein vollständiges Ausrollen gesetzt werden könne.

Der Minister nannte die nach langem Gezerre gestartete elektronische Patientenakte (ePA) eine „Kernanwendung“, deren Nutzbarkeit ebenfalls beschleunigt werden müsse. Die E-Akte als freiwilliges Angebot für die 73 Millionen gesetzlich Versicherten war 2021 mit einer Testphase gestartet und soll mehr Funktionen bekommen. Bei der Vernetzung der Praxen gab es teils Verzögerungen. Die Ampel-Koalition strebt an, dass für die Nutzung der E-Akte das Prinzip „Opt out“ kommen soll - also, dass man aktiv widersprechen muss und nicht aktiv einwilligen.

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RND/dpa

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