Wie ist der Ablauf beim Rücktritt von Ministerinnen und Ministern?
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Verteidigungsministerin Christine Lambrecht (SPD) tritt zurück. Sie habe Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) um Entlassung gebeten, hieß in einer Erklärung der Ministerin (Archivbild).
© Quelle: Hannibal Hanschke/Pool AP/dpa
Verteidigungsministerin Christine Lambrecht (SPD) will zurücktreten. Dafür hat sie am Montag bei Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) um Entlassung gebeten. Doch ist das überhaupt nötig, oder könnte die SPD-Politikerin auch ohne die Kanzlerzustimmung das Amt niederlegen? Ein Überblick, wie ein Rücktritt von Ministerinnen und Ministern in Deutschland geregelt ist.
Artikel 64 des Grundgesetzes regelt grundsätzlich die Ernennung und Entlassung von Bundesministern. Darin festgehalten ist, dass Bundesminister auf Vorschlag des Bundeskanzlers durch den Bundespräsidenten ernannt und entlassen werden.
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Die Ernennung erfolgt dabei bekanntermaßen durch ableisten eines Eides und der Aushändigung einer Urkunde, die vom Bundeskanzler gegenzuzeichnen ist, so steht es in Paragraf 2 des Bundesministergesetzes.
Die Beendigung von Amtsverhältnissen der Bundesminister ist in Paragraf 9 des Bundesministergesetzes geregelt und benennt zwei mögliche Wege zum Ausscheiden aus der Regierung: Bundesminister können entweder auf Wunsch des Bundeskanzlers entlassen werden oder ihre Entlassung verlangen. Für die anschließende formale Entlassung – mit Übergabe der Entlassungsurkunde – ist ungeachtet des Antragstellers der Bundespräsident zuständig.
Letzte Entlassung eines Ministers auf Antrag Merkels
Zuletzt hatte Angela Merkel die Entlassung eines Ministers gefordert: Auf Vorschlag der damaligen Bundeskanzlerin im Jahr 2012 ist Norbert Röttgen als Bundesumweltminister entlassen worden. Grund dafür war unter anderem der Stimmenverlust der CDU bei der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen.
RND/ab